Die fliegende Seilbahn

Bibliothekare beschäftigen sich ja viel mit Systematik.
In meiner Anfangszeit verblüffte ich einmal meinen Kollegen, weil ich “Das österreichische SEILBAHN-Recht” beinhart und ohne mit der Wimper zu zucken in die Kategorie “Luftverkehr” einstellte. (Für Insider: Es gehört zu “Personenbeförderung”)
Für mich aber damals völlig logisch: Das Ding ist ja auch in der Luft.
Wenn man über solche Dinge schallend lachen kann, weiß man dass man angekommen ist im Bibliotheks-Wahnsinn.

Welches Buch sollte man in welche Fachgruppe stellen, wohin mit den übergreifenden Themen etc. Wie gut dass wir ein hochaktuelles Werk dazu gefunden haben, das uns erklärt wie man Rechtsliteratur klassifiziert.