„Die Bücher sind entlaufen!“ – die verwirrende Sprache der Nutzer

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Die Benutzer der Bibliothek treten auf den verschiedensten Kanälen mit uns in Verbindung, und sie bedienen sich dabei oft einer Sprache, die sich für Fachfremde nicht auf den ersten Blick erschließt. Wir verstehen so gut wie immer, was sie uns sagen wollen, auch wenn sie dafür in den seltensten Fällen die Begriffe verwenden, die die Bibliothek dafür gedacht hat. Wir sind Bibliothekare: Nichts Menschliches ist uns fremd! Und selbstverständlich läge es uns fern, uns über die Sprache oder die Ausdrucksweise unserer Benutzer lustig zu machen. Auch bedienen wir als Universitätsbibliothek ein internationales Publikum, nicht überall ist Deutsch die Arbeitssprache, und auch das schlägt sich in so mancher Konversation nieder. Manche Formulierungen geraten aber derart poetisch und bemerkenswert, dass sie im kollektiven Gedächtnis der Bibliothek haften bleiben, und dann erlauben wir uns bei aller Ernsthaftigkeit auch kurz darüber zu schmunzeln.

Fristenlauf: Dann bist du fällig!

Wenn Nutzer uns schreiben, geht es meistens darum, dass Bücher verlängert werden sollen, weil die Entlehnfrist „zugeschlagen hat“. Alleine wie viele Flexionsformen der Verben „entlehnen“, „vormerken“ und „ausborgen“ dadurch über die Jahre der deutschen Sprache hinzugefügt wurden, wäre genug Stoff, um ein Wörterbuch zu füllen.

Im Grunde ist es ganz einfach: Es gibt Bücher, und die kann man entlehnen. Dann befinden sie sich auf dem Benutzerkonto. Wenn man sie entlehnt, werden sie aus dem System AUSgebucht und auf das Nutzerkonto AUFgebucht, und bringt man sie zurück, passiert das Gegenteil. Läuft dann die Entlehnfrist für die Bücher ab, werden sie „fällig“, und hier beginnt der Stress des Nutzers und die Sprachverwirrung sich schon allmählich zu verdichten. Oder, um mit Shakespeare zu sprechen: Kein Borger sei / und auch ein Verleiher nicht.

Die Angst des Nutzers vor der Entlehnfrist

Glaubt man den Nutzern, wird bei uns mitunter fröhlich „ausgelehnt“ und „eingemerkt“, und das sind noch die harmlosesten Dinge, die man Büchern antun kann. Auch krassere  Verschiebungen werden beobachtet, einmal hinsichtlich Grammatik („entborgt“, „vergebürgt“), andererseits hinsichtlich Bedeutung („belehnt“,  „erlöst“). Das bringt uns in die Nähe von Bibel und Schuldrecht und macht klar, dass eigentlich alle immer ein bisschen Ritter und Burgen mit uns spielen wollen. Ein weiterer Kosmos im dramatischen Nutzervokabular (Schuld, Sühne, Strafe) eröffnet sich, sobald eine Frist versäumt wird und Gebühren angefallen sind. Hier wird von „Bußungsgebühr“ bis „Gnadenerlass“ alles aufgeboten, was das Herz der Bibliothekare erweichen soll; einmal schrieb gar einer vom Frieden, was wir als Angebot eines Waffenstillstands im Kampf Bibliothek gegen Nutzer natürlich begrüßen.

„Ich bin fällig! Bitte verlängern Sie mich!“, schrieb uns ein Nutzer vor Zeiten und erkannte die Dramatik seiner Situation damit recht gut. Bibliotheksausweise werden bisweilen nicht ausgestellt, sondern gelöst (wie beim Glücksspiel, „hallo, möchte lösen!“), was auf profunde Kenntnis altertümlicher Magistratsschalter verweist, wo man vor Aufruf tatsächlich ein Nümmerchen ziehen musste. Außerdem betont es den Lotteriecharakter der Sache, denn zumindest muss der verzweifelte Nutzer in der Regel warten, bis das glückliche Los ihn trifft und die Bibliothek die Bücher gnadenhalber noch einmal verlängert.

Zu großer Verwirrung führt auch das technische Vorhandensein des Nutzerkontos, auf dem die Bücher verzeichnet sind, und auch wenn Gegenteiliges angenommen wird („Hilfe, Ich bin in mein Konto gesperrt!“) nehmen wir keine Gefangenen.
Die Bücher, die es zu retournieren gilt, sind bisweilen „entlaufen“ (wie streunende Hunde), im schlimmsten Fall sogar „ausgelaufen“ (wie verschüttete Milch), und können nur durch maximale Dehnung der sprachlichen Grenzen wieder mühsam eingefangen werden.

ritterDie Bewohner des Meeres sind an den Mond gebunden

Diesen Satz schrieb mein Großvater in einem Schulaufsatz, und er meinte damit, dass Fische und andere Meerestiere der Gravitationskraft des Mondes unterliegen, was man gemeinhin als Ebbe und Flut kennt. Auf den ersten Blick erweckt der Satz aber ein anderes Bild, und er ist ein ideales Beispiel für die Poesie, die sprachlichen Formulierungen innewohnt, sobald sie unbeabsichtigt die strengen Grenzen der Sachlichkeit zu verlassen beginnen.
Aber auch unwissentlich kann man in der Bibliothek einen Haufen Unannehmlichkeiten  anrichten. Schön, wenn dem zumindest eine gewisse Einsicht folgt.

unwissentlich

Fremdwörter sind Glückssache

Enttäuschend bitter ist oft der kalte Wind der Expertokratie: Bücher und Medien älteren Jahrgangs werden bei uns in einem Magazin aufgestellt und das steht im Katalog dann auch so daneben: Magazin. Nicht wenige Nutzer vermuten, dass es sich dabei um einen Hinweis auf die Ausgabeform „Zeitschrift“ handelt, und assoziieren erfreut Titel wie Gala, Bunte, Die ganze Woche und ähnliche Friseurlektüre. Zeitschrift ist, was man liest, während einem die Haare geschnitten werden, also im besten Falle noch Profil und Spiegel.

Studierende, die noch nicht lange an der Uni sind, haben überhaupt mit dem Begriff „Zeitschriften“ noch einen unbefangeneren Umgang, weil sie erinnern, was dieser Begriff bisher in ihrem Leben geheißen hat. Sie wissen noch nicht, dass es sich dabei um jene sautrockenen, wissenschaftlichen Fachzeitschriften handelt, und der englische Begriff „Journal“ macht die Sache nicht besser („Da sind ja gar keine Bilder drin!“). Aus diesem Grund erlaube ich mir scherzhaft, in unseren Kursen gelegentlich die Unterscheidung in E-Zeitschriften und U-Zeitschriften (ernste Zeitschriften und Unterhaltungszeitschriften) zu treffen, die vielen aus der Musik bekannt ist.

Autocorrect: Manche Sätze ergeben einfach keinen Singapur

Nicht immer ist der eigene Wortschatz der auslösende Faktor. Auch wer sich textsicher durch die Bibliothekskanäle bewegt, scheitert gerne an der Bevormundung der Autocorrectur. Zutritt zur Universität erlangt zB unsereiner als Mitarbeiter mit einem Plastikchip, der vor ein Lesegerät gehalten wird. Für diesen elektronischen Schlüssel wird hier offiziell das Wort „Schließmedium“ gebraucht.
Als Bibliothekare brauchen wir das Wort sogar ziemlich oft, da es öfters technische Probleme mit den Zutrittssystemen der Bibliothek gibt. Die Autokorrektur des Outlook-Mail-Postfaches aber findet das Wort Schließmedium nicht besonders logisch, und macht daraus konsequent „Schließmuskel“ – zu welch fragwürdigen Briefwechseln dieser Umstand schon geführt hat, überlasse ich gerne Ihrer Fantasie.
Das Eindrücklichste sind sprachliche Fehlleistungen, die auch geübten Englischssprechern im puren Stress entstehen. So belehrte ich vor Jahren zwischen Tür und Angel einen Studenten selbstbewusst über unsere Öffnungszeiten am „Car Friday“, und wunderte mich über sein Unverständnis angesichts österreichischer Osterfeiertage.

Unvergessen bleibt auch jener Nutzer, der uns in einem ausnehmend freundlichen und etwas verschnörkelten Mail zum Abschluss „Viel Verderben!“ wünschte. Was immer genau er damit zum Ausdruck bringen wollte und in welcher Zeile des Wörterbuches er auch immer verrutscht sein mag, so wollen wir bei allem vorhandenen Sinn für das Abgründige doch zu seinen Gunsten annehmen, dass er nicht unseren Untergang wünschte.

 

Das Analoge und das Digitale

Das Haus das Verrückte macht

Es gibt einen Asterixfilm, der weithin bekannt ist für eine Szene, die offensichtlich in einer Art Irrenanstalt spielt. Der berühmte Passierschein A38, der immer gerne zitiert wird, sobald es um bizarre verwaltungstechnische Hürden geht, er ist fächerüberbreifend zum Inbegriff einer undurchdringlichen Bürokratie geworden, den man in allen Ländern versteht, ganz gleich ob es sich dabei um Poltik und Justiz oder die Verwaltung von Parkplätzen handelt. Bezeichnenderweise heißt die besagte Szene auch „Das Haus, das Verrückte macht“, was beinhaltet, dass die Bewohner des Hauses irgendwann einmal normal gewesen sein müssen.

Die meisten Menschen die irgendwann einmal mit Verwaltung zu tun hatten, sind sofort in der Lage einen Bezug herzustellen, wenn der „Passierschein A38“ erwähnt wird, sie können oft sogar weite Teile des Filmes aus dem Kopf rezitieren, „Passierschein A 38, ja wie er im neuen Rundschreiben B65 festgelegt wurde! Was? Ein neues Rundschreiben B65?..Jaja, eine Formalität, verwaltungstechnischer Art..Hier sind Sie falsch..Da müssen Sie zur Hafenkommandatur. Ein Hafen ist immer da wo Wasser ist..“ und so weiter.

Was indessen niemand berücksichtigt, ist eine Tatsache die für unsereins auf der Hand liegt: Es muss und kann sich bei diesem „Haus das Verrückte macht“ schlichterdings nur um eine Bibliothek handeln. Die Bibliothekare haben im Laufe der Geschichte jene subtile Form von Papierkommunikation auf eine perfide Spitze getrieben, sie sind die wahren Könige dieser Disziplin geworden, selbst wenn sie heutzutage mit einer gewissen Nonchalance ins Digitale wechseln.

Die Bibliothek als Heterotopie

Dem Bibliothekar ist alles eine Bibliothek. Wenn ich zB mit meinem Mann in einer Tankstelle stehe, und die Kaugummis und das Schleckeis dort unordentlich in den Tiefkühlregalen herumkugeln, dann sage ich zu ihm „Das ist eine schlechte Bibliothek“. Gehen wir dagegen an einem botanischen Garten vorbei, in dem die Büsche und Pflänzchen tüchtig sprießen und Gärtner gerade die Weiden stutzen, sage ich „Das ist eine gute Bibliothek“, und ich meine damit „Hier herrschen geregelte Abläufe und eine nachvollziehbare Ordnung“.

Die Bibliothek steht somit für alle Systeme, in denen Dinge nach irgendeiner Art von Strukturprinzip geordnet verwaltet werden: Schulen verwalten Schüler, Parkplätze verwalten Autos, das Oktoberfest verwaltet betrunkene Menschen. Wenn man Heterotopien im Foucault’schen Sinne als  Bedeutungsräume begreift, in denen gewisse kulturelle oder soziale Regeln gelten, und somit eine geistig vorausgesetzte Ordnung gilt, so ist die Bibliothek sicher eine gute Heterotopie, wenn nicht DIE Heterotopie. Nicht zuletzt heißt dieser Blog daher auch „Die tiefere Ordnung der Dinge“. Und Gesetze gelten hier gleich im mehrfachen Sinn, denn wir sind eine juristische Bibliothek.

Es gibt ein Strukturprinzip das alle diesen Dingen innewohnt, und auch diesen Blog von Anfang an bestimmt hat, und es lautet: Das Analoge und das Digitale. Daher sollte ihm schon aus Ordnungsgründen eine eigene Reihe gewidmet werden.

Juristen halten sich nicht an Regeln

Auch Juristen sprechen übrigens gerne von Analogien, meinen damit aber etwas Entfernteres. Im Juridicum kannte ich noch einen Professor, der selbstbewusst überall im Hause Pfeife rauchte, und sich dabei stets auf folgenden Satz berief: „Im Strafrecht gilt das Analogieverbot!“. Die Verbotstafel zeigt ja in der Tat eine durchgestrichene Zigarette, und jenes eine wie „ein Gleiches“ zu bestrafen, diesen Gedanken hat man im Strafrecht nunmal nicht als statthaft erachtet.

Auch wer in juristischen Bibliotheken arbeitet, macht übrigens diese frustrierende Erfahrung: Gerade jene, die Gesetz und Recht treu beforschen, haben in ihrem eigenen Alltag wenig Freude an Regeltreue, oder anders gesagt: Die Juristen schaffen gerne Regelungen, aber sie halten sich nicht ebenso gerne an welche, schon gar nicht an Bibliotheksordnungen. Nirgends auf der Welt werden so viele Bücher von Studierenden gestohlen, wie in juristischen Bibliotheken, nirgends sonst werden der Anstand, der Datenschutz und die Entlehndauer so heftig strapaziert wie hier, wenn der eigene Forschungsbedarf es gebietet.
Und da man letztlich in jedem Beruf immer auch ein bisschen Pädagoge ist: Wer könnte, wer wollte da zürnen..

 

Das Analoge und das Digitale

Das Internet der Dinge

Der Zauber des Analogen

Buchstellvertreter: Ich lasse den Freund dir als Bürgen, ihn magst du, entrinn ich, erwürgen

Das digitale Gedächtnis

Eine Bibliothek ist wie ein gut gestimmtes Orchester

Ebooks sind nicht sexy: Warum man mit mir nicht Zib2 schauen kann und andere bibliothekarische Notfälle

Die Bücher sind entlaufen : Die verwirrende Sprache der Nutzer

Der Herr Eldie

 

 

Über die unanständige Größe des Handapparates bei den Juristen

„Ein Jurist muss quasi wo er geht und steht von einem Regal von Büchern erschlagen werden. Sonst fühlt er sich ja gar nicht wohl!“

Friedrich Torberg

Stellen Sie sich vor, eines morgens erwachte Professor B. aus wilden Träumen. In seinem Badezimmer stand ein Bundesbediensteter, der gerade dabei war die Zahnbürste des Herrn Professor B., seine Seife, Duschgel und Shampooflaschen in eine versiegelbare Plastiktüte zu füllen. Auf erstaunte Nachfrage wurde dem Professor B. mitgeteilt, dass seine Zahnbürste gemeinsam mit anderen Zahnbürsten in ein großes zentrales  Pflegemittellager gebracht würde. Dort sollten alle Zahnbürsten und Pflegeutensilien dieses Straßenstriches zentral verwaltet werden, und aus Effizienzgründen würde der Prof. B. diese Dinge in Zukunft mit anderen Hausbewohnern gemeinsam benutzen müssen. Das wäre zwar eine Umstellung, würde aber im Ergebnis dazu führen dass ALLEN eine größere Auswahl an Zahnbürsten, Waschmittel und Badeschwämmen zur Verfügung stünde. „Aber meine Zahnbürste!“ rief Professor B. empört, bevor man sie einpackte und forttrug..

Sehen Sie, ungefähr so fühlen sich Juristen, wenn man ihnen an ihren Handapparat will. Sie fühlen sich tief getroffen, in dieser intimsten ureigensten Schutzhülle, die zu einem glücklichen juristischen Forschungsleben nunmal conditio sine qua non ist. Die Papierlandschaft, die den Juristen und die Juristin umgibt, sie stellt sich wehrhaft gegen alle neumodischen Tendenzen, die dieser platzraubenden Tradition mit Unfug wie e-books und „Digitalisierung“ zu Leibe rücken wollen. Papierne Trutzburgen gegen den Medienwandel.

Schutz und Schirm  – Der Handapparat

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Mediendämmerung – Eine Doppelkultur

Dass Juristen dazu neigen einen Haufen Bücher um sich herum zu horten, wird an einer Universität auch heutzutage niemanden erstaunen und so ist der digitale Medienwandel der vergangenen Jahre an der juristischen Printlandschaft einigermaßen geräuschlos vorbeigezogen, ohne größeren Schaden zu hinterlassen. Vielmehr haben die juristischen Verlage die neue Technologie als willkommenes Spielzeug für moderne Geister in ihre ursprüngliche Papierkultur integriert, aber so ganz traut man der Sache mit diesem Internet ja nun doch nicht. Und so versorgen die Verlage die juristische Forschungsgemeinde nun umso gerner mit beidem: E und Print!

Ein bewegliches System

Für Außenstehende sollte das Spiel „Handapparat“ an dieser Stelle noch kurz erklärt werden: Alle paar Jahre wird eine Universität vom Effizienzgedanken geplagt, und man beschließt den Wildwuchs von zahlreichen kleinen Instituts- und Fachbereichsbibliotheken zu einer großen Bibliothek zusammenzuführen. Die Institute (wenn es sich dabei um Juristen handelt) reagieren auf diese Umstellungsphantasie mit wildem Zorn und Ablehnung, sie drohen mit Aufstand, mit den Medien und dem Weltuntergang. Um sie zu besänftigen, verspricht man ihnen von Rektoratsseite mehr Budget und neue Services, und von Bibliotheksseite große, schöne, ehrfurchtgebietende Handapparate.

Nach einigen Jahren haben sich alle vom Schock der Veränderung erholt, die Universität steht noch, und die Welt ist auch nicht untergegangen. Die versprochenen Handapparate sind von Größe und Inhalt kaum von den verloren gegangenen Institutsbibliotheken zu unterscheiden, und die neue Zentralbibliothek nützt nun auch den Studierenden etwas, die endlich Zugang zu Büchern unter einer ordentlich aufgereihten Signatur gewonnen haben. Ob die gewünschte Effizienz dadurch wirklich eingetreten ist, sei dahin gestellt (und sowieso lassen Juristen gerne etwas dahin gestellt, denn dort steht es meist gut). Das Geld wird nun nicht unbedingt weniger, aber an anderen Stellen investiert, und im Rektorat sitzen schon wieder neue Leute, denen die Vergangenheit keine grauen Haare wachsen lässt. Weil aber alle auch immer ein bisschen bestraft werden müssen, zwingt man die Juristen ihre Handapparate selbst zu verwalten, was sie mit wechselndem Erfolg tatsächlich auch versuchen, die meiste Zeit aber der Bibliothek andingen wollen, die schließlich auch bestraft werden soll.

Gewissermaßen, ein sehr österreichisches System.


Der Handapparat: Werkzeugkoffer und Erinnerungslandschaft

Es ist jetzt nicht so, dass die juristischen Forscherinnen und Forscher diese Handapparate nicht bräuchten. Zunächst mal ist der Handapparat die einzige Möglichkeit die absolut notwendige Forschungsliteratur vor den frechen Studenten überhaupt irgendwie einigermaßen in Sicherheit zu bringen, und wer könnte das verübeln. Es mag zwar schon der ein oder andere Dissertant mit einem glücklich eroberten Festschriftenbeitrag in der Hand wieder zwischen zwei Regalen hervorgekullert sein, aber die Regel ist das eher nicht.

Der Handapparat gehört auch selten einer Person. Vielmehr ist der Handapparat eine Art Feigenblatt, hinter dem sich mengenmäßig locker die ursprünglich vorhandene Institutsbibliothek verbergen lässt. Und so wie Satelliten um einen Planeten kreisen, kreisen die AssistentInnen um den Handapparat des Lehrstuhlinhabers, der auch seinen Namen für das Gemeinschaftsprojekt hergibt. Wie eine Krake erstreckt eine solche Handbibliothek oft ihre Arme und Tentakel auf verschiedene Zimmer und Büros eines Stockwerks.  In extremen Fällen wird der Name des ursprünglichen Handapparates sogar weit über die Emeritierung des ersten Inhabers fortgeführt, was kecke Bibliothekarinnen gerne verleiten könnte, da und dort ein Schild anzubringen: Begründet von.

 

Wer hat den Längsten?

Gut, das war jetzt ein bisschen sehr vulgär. Tatsächlich ist ein Handapparat nicht selten auch ein Prestigeobjekt, an dessen Umfang problemlos das Ansehen und die Position der Inhaber/in in der Institutshierarchie  abgelesen werden kann.
Auch wer Kinder- oder Auslandshalber für einige Zeit aus dem Forschungskarussel aussteigen muss, tut gut daran beizeiten eine entsprechende Menge von Büchern in seinem Büro zu bunkern, um zudringlichem Forschungsnachwuchs Respekt zu gebieten und das eigene Revier zu markieren.

Nicht selten ist der Handapparat aber auch eine kollektive „Erinnerungslandschaft“, in der die Erstausgaben des dazumal hier entstandenen Lehrbuchs, Herausgeberschaften und Mitarbeit an Kommentaren aufbewahrt, und das Forschungsleben am Institut erinnert und gespiegelt wird.

Über Kern und Hof

Wie die meisten juristischen Institutionen hat auch der Handapparat einen mehr oder weniger fixen „Kern“ und einen „Hof“, welcher den Kern umgibt, und Wechselfällen des Schicksals (wie Neuauflagen oder Schwund) unterworfen bleibt. In die Bibliothek zurück gelangt niemals der „Kern“, sondern immer nur der „Hof“, und selbst das geschieht nur wenn am Institut der Platz ausgeht, neue Kollegen ein Büro oder ein Regal beanspruchen, oder Werke aus der zweiten Reihe aufgrund Zustands oder Überalterung genügend an Interesse verloren haben, um sie wieder in den allgemeinen Bibliotheksbestand einzugliedern.

Dort steht dann oft schon ein Exemplar desselben Werkes, denn die Bibliothek hat in der Zwischenzeit nicht geschlafen sondern für die armen Studierenden entsprechende Lesesaalwerke erworben. Einer kundigen Sichtung durch Fachreferentinnen muss eine solche Handapparats-Abgabe daher immer unterzogen werden, um den Bibliotheksbestand vor einer Entwicklung ins Museale zu bewahren.
Und falls Sie bis zu dieser Stelle gelesen haben, dann sind Sie entweder juristisch oder bibliothekarisch vorbelastet, oder beides. Und verdienen jedenfalls die Information, dass das einleitende Zitat von Torberg selbstverständlich frei erfunden war. Irgendwie muss man die Leute ja herlocken..img_0045

 

 

Wie auf Schienen: Haftungsfragen selbstfahrender Autos und die didaktische Apokalypse

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Zwei- oder dreimal im Monat stehe ich mit einer Kollegin vor Studierenden und bringe ihnen die Grundlagen der juristischen Recherche bei. Wir machen vor allem die Datenbanken, wir zeigen wie sie in der RDB und im RIS Gesetze und Artikel finden, und besuchen die selbst von Praktikern eher gefürchtete Parlamentsseite. Wir erzählen ihnen aber auch, was eine Festschrift ist (das wissen die Studenten heutzutage wirklich nicht mehr). Unser Standardsatz dazu lautet „Eine Festschrift hat vorne drin ein Selfie des Autors!“, weshalb man sie auch Selfie-Schriften nennen könnte. Ein billiger Schmäh, aber er wirkt. Dann erklären wir, wie man mit Kommentaren und Entscheidungssammlungen zurecht kommt, womit man Zitierweisen und Abkürzungen entschlüsseln kann (RIDA), und wo man fündig wird, wenn es einmal wirklich altes Material aus der Kaiserzeit sein soll (ANNO, ALEX, docdel).

Der Vorführeffekt

Im Internet in Kursen live etwas vorzurecherchieren gehört so etwa zum Anspruchsvollsten was man machen kann. Denn erstens ist das Internet eine Diva mit wechselnden Launen, und zweitens lauert er überall: Der Vorführeffekt. Wir kennen das alle, man klickt auf den Link „und hier sehen Sie, wie von Zauberhand, gleich öffnet sich ein Fenster“ und es öffnet sich eben nichts, sondern es passieren andere, schlimme Dinge. Und wir sehen vor unserem inneren Auge Alfred Biolek in einer dieser 80er Jahre Kochshows, und er sagt „Sehen Sie! die vollautomatische Orangenentsaftungspresse häckselt ganz kinderleicht ihre Orangen“ und die Orangen fliegen durch die Küche, der Entsafter, der doch eben noch kinderleicht, er bricht in zwei Teile und Biolek ist voller Orangensaft, und sehen Sie: So ähnlich ist das, wenn man im Internet etwas live vor Studierenden vorrecherchiert.

Vertretung von Gemeinden

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Man sollte deshalb selbst als Vortragsprofi nie auf die Idee kommen, nur mal schnell „spontan etwas auszuprobieren“ – das Risiko, dass etwas schief geht und Sie enden wie Biolek, ist relativ hoch. Aus diesem Grund hatten wir uns über die Jahre einige gut funktionierende und erprobte Beispiele zurechtgelegt, und eines dieser Beispiele war „Vertretung von Gemeinden“. Vertretung von Gemeinden heißt ein Paragraph im ABGB und wir hatten das Beispiel aus einer Themenliste unserer Lehrenden übernommen. Es gipfelte in einem OGH-Urteil über ein Benediktinerstift, das einen Hauswart kündigen wollte, und der Frage, ob die das nun dürfen oder nicht. „Vertretung von Gemeinden“ war als Beispiel ungefähr so sexy wie Gemüsebrühe, aber es war ein gutes und vor allem tatsächlich an der Uni von Studierenden bearbeitetes Thema, es trug uns gut durch die Zeit. „Vertretung von Gemeinden“ ermöglichte uns einen hurtigen Parforceritt durch die verschiedensten Datenbanken, und wir konnten anhand von nur einem Beispiel sowohl die Suche nach OGH-Urteilen und Zeitschriften mittels Operatoren, als auch das für Juristen symptomatische Abkürzungs-Chaos umfangreich behandeln. In der ersten Zeit, als ich vor dem Halten solcher Kurse noch schlaflose Nächte hatte, war „Vertretung von Gemeinden“ mein vertrauter Rettungsanker, der mich durch die Lehrveranstaltung trug. Mit der Zeit, und nach vielen vielen Kursen wurde es dann immer mehr zu einem lästigen  Ohrwurm, der nach Belebung durch etwas Frisches rief, er war schlicht zur Routine geworden. Noch heute aber könnten meine Kolleginnen und ich spontan auf jedem Marktplatz der Welt einen kurzen Vortrag über „Vertretung von Gemeinden“ und den Benediktinermönch halten, so sehr ist uns das Beispiel in Fleisch und Blut übergegangen.

Selbstfahrende Autos

Unser neues Beispiel handelt von selbstfahrenden Autos, und das finden wir aus mehreren Gründen ganz großartig. Wir befinden uns im Schadenersatzrecht, und das gefällt den Studierenden schon einmal. Im Schadenersatz geht es ja meistens darum, dass jemand einem anderem wehtut, etwas wegnimmt oder etwas kaputtgemacht wird, zum Beispiel man stutzt seine Hecke mit der Gartenschere und dabei versehentlich die Katze vom Nachbarn mit, und das gefällt den Leuten, denn es ist schön plakativ und man kann sich darunter (anders als bei der Rückabwicklung im Dreiecksverhältnis), zumindest etwas vorstellen.
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Am Schadenersatzrecht kann man gut den Technologiewandel begreifbar machen. Denn ging es in älteren Fällen darum, dass echte Menschen etwas falsch machen, so geht es jetzt zunehmend um Maschinen und Roboter, die nicht im herkömmlichen Sinne des Gesetzes „schuld“ an etwas sein können, aber dennoch selten tun, was sie sollen, wie etwa selbstfahrende Autos, Rasenmäherroboter (liebevoll auch elektronische Schafe genannt) oder schlicht Algorithmen.

Wer haftet?
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In unserem neuen Beispiel geht es also darum, wer haftet, wenn es zu Unfällen mit selbstfahrenden Autos kommt. Bei dieser Gelegenheit kann man herrlich auf alles eingehen, was den juristischen Beruf ausmacht: Eine gewisse Kreativität beim Interpretieren von Sachverhalten, die Freude am Analysieren von technischen Neuerungen, und nicht zuletzt das Bilden von Analogien für jene Zeichen des digitalen Fortschritts, für die der Gesetzgeber noch keine Lösung geschaffen hat: Denkt man sich das selbstfahrende Auto als eine Art Waggon, der wie von Zauberhand auf virtuellen Bahnen gelenkt wird, quasi „wie auf Schienen“, dann ist man schnell bei einem anderen Verkehrsmittel, nämlich der Eisenbahn. Und somit im EKHG und zunächst einer Art von Gefährdungshaftung, die das Gesetz für Tätigkeiten vorsieht, die man als „an sich gefährlich“ einstufen könnte, wie das Betreiben schwerer Maschinen, oder das Bilden einer Bundesregierung.

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Kluge Menschen haben sich darüber hinaus gefragt, ob das selbstfahrende Auto dem Betreiber wie eine Art Lehrling zuzurechnen sei, was dann wieder eine Art Verschuldenshaftung wäre. Und um das Kaleidoskop der Haftungsarten komplett zu machen, kann man die Sache auf die Spitze zu treiben, nämlich über das Produkthaftungsgesetz. Mittels einer Haftung für die zugrundeliegende Software könnte man in solchen Fällen den Hersteller der selbstfahrenden Autos belangen. Wenn man, und auch darüber ist diskutiert worden, denn annimmt dass Software ein körperliches Produkt im Sinne des PHG darstellt..und so weiter und so weiter, und letztlich landet man bei all diesen Themen  immer auch noch im Versicherungsrecht, dem etwas stoffeligen großen Bruder des Schadenersatzes.
Dies alles sind Fragen, anhand derer man wirklich sehr plastisch die Fortentwicklung von Technik und Recht beobachten kann, und die sich in Zukunft vielleicht noch viel häufiger stellen werden. Jedenfalls aber eignen sie sich hervorragend um mit Studierenden zu diskutieren und Gedankenexperimente anzuregen.

Didaktisch hinterlistig, wie wir sind, kann man zu Beginn ein kleines führerloses Auto an die Tafel zeichnen. Solche billigen Taschenspielertricks sind zwar ordinär, aber äußerst wirksam: Die Zuhörer merken sich so etwas nämlich. Sie denken dann von Zeit zu Zeit bei selbstfahrenden Autos an diese kleine Zeichnung, an den Kurs, und die juristischen Bibliothekarinnen, die ihn gehalten haben, und sie denken „Ah ja, das waren die mit dem Auto!“.
Nicht zuletzt finden wir es toll, dass zu all diesen und zusammenhängenden Haftungsfragen auch an unserer Uni schon Lehrende publiziert und kommentiert haben, von dem Manches sogar erst erscheinen wird. Stellvertretend für Viele:

Maximilian Harnoncourt, Haftungsrechtliche Aspekte des autonomen Fahrens (FN 1 , ZVR 2016/228 (547)

In diesem Sinne haben wir uns am vergangenen Mittwoch mit einem weinenden und einem lachenden Auge von unserem geliebten Anfangsbeispiel „Vertretung von Gemeinden“ verabschiedet. Wir werden es immer in Ehren halten, und wir hoffen dass unsere Kurse weiterhin so gut ankommen und laufen wie bisher, eben:
Wie auf Schienen.

 

 

 

 

 

 

Stichwort [Zensur] Warum es wichtig ist, dass Bibliotheken auch umstrittene Bücher haben

Öffentliche Bibliotheken leisten einen wichtigen Beitrag zur Demokratie. Genau deswegen sollten sie ein breites Meinungsspektrum repräsentieren, und um polarisierende Titel keinen Bogen machen. Das sieht man allerdings nicht überall so.


Verbrannte Wörter

Vor Kurzem schrieb die Sprach- und Medienwissenschaftlerin Ingrid Brodnig auf Twitter über ein Buch, das sich den sprachlichen Wurzeln von heute noch geläufigen Redewendungen widmet. Das Buch ist aus dem DUDEN Verlag, und trägt den etwas plakativen Titel „Verbrannte Wörter – Wo wir noch reden wie Nazis.“. Es geht darin also um Formulierungen, die wir im Bibliothekskontext als „belastet“ bezeichnen würden, von denen manche aber auch durch eine Bedeutungsverschiebung als rehabilitiert in den normalen Sprachgebrauch eingegangen sind. Sprache entwickelt sich, und das „Unsagbare“ einer Generation muss nicht für alle Kommenden noch gleich stark wirken. Gerade bei solchen Formulierungen lohnt sich aber ein Blick auf ihren Ursprung. Es ist mir selbst schon passiert, dass ich erstaunt über eine mir harmlose Redewendung künftig sensibler auf den Kontext achtete (Stichwort „durch den Rost fallen“ – viele junge Menschen kennen den Abgrund aus dem dies stammt nicht mehr).

Ich fand das Buch jedenfalls interessant und habe es für die Bibliothek bestellt, da sich auch JuristInnen viel mit sprachlichen Feinheiten beschäftigen. Der Buchtipp hatte indessen einen Nerv getroffen: Unter dem Buchhinweis von Frau Brodnig versammelten sich sogleich noch ein paar  mir unbekannte PosterInnen, die sich erregten „man kann aber auch alles zu Tode akademisieren“ und etwas von „Sprachpolizei“ und „Redefreiheit“ schrieben, was ihnen unbenommen sei.

Auf der anderen Seite dieser Skala finden sich in letzter Zeit zB AutorInnen, die Lesungen in Buchhandlungen absagen, weil dort vor Zeiten auch extremistische Schriftsteller geladen waren;  oder Leute die Journalisten vorschreiben, sie dürften nicht in kontroverse Talkrunden gehen, weil man der politischen Rechten den Diskurs verweigern und keine Bühne bieten dürfe. Von all dem und der Meinungs- und Lesefreiheit handelt dieser Essay.

The medium is the message

Die Grenzen, wo etwas noch (kritisierbare) Meinung ist, und wo Haltungen beginnen, denen aufgrund ihrer schieren Hetze und Menschenverachtung jeglicher Diskurs verweigert wird, sind bekanntlich nicht immer so leicht zu treffen. Tatsache ist aber, und das erstaunt auch unsere NutzerInnen immer wieder, dass wir als Bibliothek uns dieser Frage meist gar nicht stellen (müssen). Warum? In dem Moment, wo Jemand einen Titel lesen möchte, müssen wir uns mit dessen Anschaffung befassen, die (bis auf seltene Fälle) auch tatsächlich erfolgt. Wenn jemand also alle Bücher von Thilo Sarazzin lesen möchte, dann soll er die Möglichkeit dazu haben. Dies möglichst ohne sie sich selbst kaufen zu müssen; es ist nicht unsere Aufgabe die Motive unserer LeserInnen zu hinterfragen.

In unseren Regalen finden sich daher Werke von Karl Marx und Donald Trump genau so wie die Encykliken der Päpste, ebenso Birgit Kelles „Gender-Gaga! Wie eine absurde Ideologie unseren Alltag erobern will“. Auch haben wir Schriften des Staatswissenschaftlers Carl Schmitt, über den die Wikipedia Folgendes schreibt: „Schmitt wird heute wegen seines staatsrechtlichen Einsatzes für den Nationalsozialismus als Gegner der parlamentarischen Demokratie und des Liberalismus und als „Prototyp des gewissenlosen Wissenschaftlers, der jeder Regierung dient, wenn es der eigenen Karriere nutzt“, weithin abgelehnt. Allerdings wird er aufgrund seiner indirekten Wirkung auf das Staatsrecht und die Rechtswissenschaft der frühen Bundesrepublik mitunter auch als „Klassiker des politischen Denkens“ bezeichnet.“

In unserer Newslounge wiederum liegt das komplette Programm an Tageszeitungen aus dem In- und Ausland auf, obwohl wir in der Tat nicht jede derer Blattlinien teilen.

Der Mythos vom Wahren, Guten und Schönen 

Die meisten Leute denken, dass Bibliothekare an Schaltern sitzen, und all die Bücher selbst lesen, die sie zuvor geprüft, liebevoll ausgesucht und bestellt haben, und das ist ein Irrtum den man leider nicht oft genug entzaubern kann: Man täuscht sich, wenn man glaubt, dass Bibliothekare beim Kauf eines Buches eine Art gläubiges Bekenntnis zu dessen Inhalt abliefern würden. Wir sind keine Fleischersgesellen, die einem besonders gut geratenen Bratenstück das Prädikat „besonders wertvoll“ umhängen oder es als „für die Öffentlichkeit bedenkenlos“ zum Lesen freigeben. Ganz im Gegenteil: Gesellschaften, in denen solche „Leseempfehlungen“ angewendet oder ausgesprochen wurden, waren in aller Regel keine besonders demokratischen. Bibliotheken, die ihren Bestand beginnen nach eigenen politischen oder religiösen Anschauungen auszurichten, geraten in ein gefährliches Fahrwasser. Unsere Gesellschaft ist divers, und eine Bibliothek die ihre Bestände durch einen Filter, sei es auch jener einer „political correctness“ gleiten lässt, wäre eben genau das nicht: eine Bibliothek. In einer Welt, in der gleichwer ob Linke, Rechte, Atheisten oder Fundamentalisten uns erklären, was gelesen werden darf, und was nicht, möchte ich jedenfalls nicht leben.
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Blattlinie

Aber anders als Buchhandlungen müssen wir auch nicht so klar Stellung beziehen, was gewissermaßen ein Privileg und eine Einschränkung zugleich ist. Buchhandlungen haben meist eine bestimmte Ausrichtung, und anders als Bibliotheken sind sie auch vielmehr vom wirtschaftlichen Gewinn abhängig, leisten mit dem Vorrätighalten eines Titels aber auch eine direkte finanzielle Unterstützung für die Kasse des Autors. Es ist die Entscheidung einer Buchhandlung, welche AutorInnen sie zu Lesungen einlädt oder in die Auslage legt, und die Entscheidung der Kundinnen, ob sie das unterstützen wollen.

Das ist bei Bibliotheken eben anders. Als Universitätsbibliothek werden wir auch von der öffentlichen Hand finanziert, und natürlich unterliegen wir in Hinblick auf unser Budget den Grundsätzen der Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit, des Bedarfs, etc. Es gibt Bibliotheken, die einen speziellen Schwerpunkt haben und diesen auch offen deklariert haben (was das Wichtigste ist), anarchistische Bibliotheken oder Zeitgeschichte-Bibliotheken etwa, linke Bibliotheken, und das alles hat auch seinen Platz.

Prekäre Titel

Nur in den seltensten Fällen wird das Forschungsinteresse eines Ankaufsvorschlags von der Bibliothek hinterfragt. Wir servicieren als öffentlich zugängliche Bibliothek die verschiedensten Publikumsströme, von den Schulen bis hin zu den Pensionisten. Solange die Versorgung unserer Kernzielgruppe (der Universitätsangehörigen) mit Fachinformation gewährleistet ist, ist es uns gleichgültig ob jemand eine wissenschaftliche Arbeit, einen journalistischen Artikel schreibt oder in seinem Ruhestand neue private Interessensgebiete erschließt: „Das interessiert mich!“ reicht bei uns, und das ist auch gut so. Das „warum“ hat uns schlicht nicht zu interessieren.

Dass manche Titel in speziellen Magazinen dem direkten Zugriff etwas entzogen werden, hat indessen reichlich pragmatische Gründe. Manchmal sind es schlicht besonders teure Werke, die so vor Diebstahl gesichert werden. Für äußerliche Kennzeichen im Buchdruck des NS-Regimes wie Reichsadler oder Hakenkreuz-Stempel gibt es einen Schwarzmarkt-Handel auf Börsen im Internet, weswegen aus Büchern dieser Zeit schon zuweilen solche Insignien herausgeschnitten und verscherbelt wurden. Auch dies kann ein Grund sein, solches Buchgut eher besser zu verwahren, ohne es völlig dem Zugriff der Forschung zu entziehen. Einen „Giftschrank“, wie man das früher nannte, in dem Bibliotheken besonders abartige Titel auf immer wegsperren, haben aber in Wahrheit die wenigsten Universitäten.

Dass wir auch umstrittene Titel haben, bedeutet jedenfalls nicht, dass wir deren Meinung inhaltlich teilen. Wir würden aber jederzeit alles dafür tun, dass Sie sie lesen können. Und genau das macht uns zur Bibliothek.

„Ich missbillige was du sagst, aber ich werde bis zum Tod dein Recht verteidigen, es zu sagen.“, so könnte man schließen.
Der deutsche Bibliothekenverband hat übrigens gerade zum Geburtstag des Grundgesetzes eine Aussendung zum Thema Bibliotheken und Demokratie entworfen.

„Russia: Douze Points!“ – politische Lektüren zum Eurovision Song Contest

Ich hatte mir kürzlich gewünscht, dass die Völkerrechtler in meinem Umfeld doch mal was zum SongContest diskutieren oder aus ihrer Sicht erzählen oder schreiben sollten. Dass der ESC eine reichlich politische Veranstaltung ist und immer war, muss an dieser Stelle nicht extra erwähnt werden. In diesem Atemzug habe ich die Bestände der Bibliothek nach ESC Literatur durchforstet und bin auf durchaus interessante Werke gestoßen. So Here you go.

 

Ein ganzes Feld widmet sich der Teilnahme der ehemaligen Ostblockländer beim Song Contest. Es geht um Geld, es geht um Macht, es geht um Geschlechteridentitäten in traditionalistischen Rollenbildern. Dass hier gerne Länder aus eher strategischen Überlegungen politische und geografische Nachbarn durch großzügige Punktevergabe freundlich stimmen, ist auch kein Geheimnis mehr. Diesen für den Zuschauer relativ langweiligen Gefälligkeitspunkten wird in der Geschichte des ESC immer wieder durch Einführen oder Abschaffen verschiedener Jurywertungs-Systeme gegengesteuert. Nicht besonders erfolgreich.
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Früher war mehr Lametta

Dass kaum mehr in den traditionellen Landessprachen gesungen wird, bedauert die Erstellerin dieses Blogs aus persönlichem Unterhaltungsgedanken heraus. Auch die Klassiker der Bühnenkunst geraten leider zunehmend in Vergessenheit: Dazu gehören beim ESC der großzügige Einsatz von Feuer und Wasser, aber auch das Auftreten in folkloristischen Trachten und Phantasieuniformen. Beliebt war früher auch das „Wechselkleid“, welches mit einem beherzten Ruck zum Vorschein gelangte.

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The Case of Conchita

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War der ESC früher Austragungsort einer eher verstaubt anmutenden Ostblock-Nostalgie, wird er seit der Jahrtausendwende zunehmend zum Verhandlungsplatz für liberalere Sexualmoral, Rollenidentitäten und Geschlechterdefinition, was auch in den Songs und der Entsendung der Interpreten zum Ausdruck kommt.

Negotiating Sexual Desire at the Eurovision Song Contest: On the Verge of Homonormativity?

Nicht zuletzt geht es beim ESC auch um eine Menge Geld und Tourismus, und die Frage welches Land als Sieger den Austragungsort des Folgejahres stellen wird. Besonders kontrovers und skurril geraten hier immer Beiträge von Staaten, die von der allgemein schlechten Menschenrechtslage im eigenen Lande mit einer überkompensatorischen Show aus Glitzer und Travestie ablenken wollen (Azerbaidschan).

Und, zurück zum Völkerrecht: Falls Sie sich auch schon immer gefragt haben, warum Australien am Eurovision Song Contest teilnimmt: Ich mich auch.

Die angeführten Werke sind alle im Bestand der WU Bibliothek erhältlich. Auffinden und lesen kann man Sie übrigens nur, weil hochsensible OCR Technik die Inhaltsverzeichnisse erkennt. In vielen Fällen wird ein solcher Artikel aber überhaupt erst dadurch erkannt, dass ein kundiger Fachreferent/in den Inhalt nochmal kurz quer liest, und in den Datensatz schreibt: „Eurovision Song Contest“. Das ist so ziemlich das beste Beispiel, wie man den Wert von Sacherschließung erklären kann.

Hier sehen Sie nochmal ein Cover, das das Verhältnis der Balkanländer zu Europa thematisiert. Es ist etwas verwirrend, denn man sieht Pierre Brice (einen Franzosen), der Winnetou (einen Indianer) spielt.
Sinn ergibt das Bild nur, wenn man weiß, dass die Filme in Yugoslawien entstanden, deswegen sieht man auch manchmal die Autobahn im Hintergrund. Der deutsch-serbische Schauspieler Gijko Mitic (rechts) wurde zum Darsteller zahlreicher fiktiver Indianerpersönlichkeiten.
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Karteikarten – Das Analoge schlägt zurück

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Eines Abends konnte eine Nutzerin ihr Handy nicht mehr finden. Es war schon nach der Öffnungszeit und die Verzweiflung groß, daher halfen wir ihr neben dem Rückstellen der Bücher alle Flächen abzusuchen. Natürlich kamen wir nach dem ersten Durchforsten auf das Naheliegende: Wir riefen die Nummer vom Handy an. Von unserem Schalterttelefon aus ließen wir die Nutzerin ihre Nummer eingeben, und tatsächlich vernahmen wir ein zaghaftes Summen von vage irgendwoher. Irritierenderweise schien es aus dem Bestand zu kommen, also: Von zwischen den Regalen. Wir also wie Hänsel und Gretel dem Geräusch hinterher, man fand sich wieder vor dem Privatrechts-Regal: Das Privatrechts-Regal vibrierte und summte in der ansonsten mucksmäuschenstillen Bibliothek, und an dieser Stelle hatte die Szene schon einigermaßen an Horrorfilm-Qualität gewonnen. Kurz bevor selig Franz von Zeiller höchstselbst als Gespenst dem Regal entsteigen konnte, wurde des doch recht irdischen Rätsels Lösung offenbar: Das Handy war in einem Buch stecken geblieben. Die Nutzerin hatte das Buch im Weggehen eilig zugeklappt und so war das Werk samt elektronischer Einlage ins Regal zurück geräumt worden. Ein bestürzender und etwas gruseliger Beleg für die Effizienz, mit der bei uns gearbeitet wird, und der sich seither auch noch in abgewandelten Formen wiederholt hat. Ich aber dachte so bei mir: Das Analoge schlägt zurück! Und diese Begebenheit ist mir heute wieder eingefallen, weil wir nämlich Karteikarten ins Haus bekommen haben.

 

Wie damals beim Vokabeln lernen

Karteikarten (für die Jahrtausendergeneration: Das ist so eine Art Wikipedia, die man auf Zetteln ausgedruckt hat), das kennt man ja heute nicht mehr so, da kaum noch sichtbar damit gearbeitet wird. Tatsächlich sind Karteikarten aber bei Studierenden immer noch ein beliebtes Lernmittel, und es gibt trotz anders lautender Gerüchte immer noch genug Menschen, die das Haptische mögen oder sogar brauchen, die lieber aus gedruckten Büchern lernen, weil sie dort etwas anstreichen und markieren können, usw.

Als Bibliothek machen wir um solche Medien zwar grundsätzlich einen Bogen, denn es lässt sich ja denken was in der freien Nutzung durch lernwütige Bibliotheksbesucher mit so einem Karteikartensatz geschieht. Im vorliegenden Fall lag die Sache aber anders: Diese Karteikarten sind wirklich toll gemacht, es haben Lehrende aus unserem Haus mitgearbeitet, und wir finden es sinnvoll eine Art Belegexemplar in der Bibliothek zu sammeln.

Der natürliche Feind des Buches ist der Nutzer

Natürlich stellten sich bei der Inventarisierung gewisse Fragen: Wie sollen wir das Ganze aufbewahren? Wo bekommt man noch einen Karteikartenkasten her (es wurde ein guter  gefunden), welche Farbe soll er haben (blau natürlich), und vor allem WAS zum Kuckuck schreiben wir in die Signatur..? Die Karteikarten gehören zu den berüchtigten NBM: Non Book Materials, der Alptraum aller Bibliothekare. Darunter fallen CD-Roms (Dank Danzl/Schmerzengeld-Entscheidungen haben wir auch hier einen absonderlichen aber notwendigen Vertreter), Spiele, Gießkannen und auch sonst alles was Sie bei Thalia auf vielen Geschoßen verteilt bekommen, obwohl es eben KEIN Buch im herkömmlichen Sinne darstellt.

In der Signatur steht nun: Auf Anfrage benutzbar in Zimmer (mein Büro), und auf meine abschließende Frage in die Runde, ob man einen elektronischen Sicherungsstreifen auf das Endergebnis unserer Bemühungen aufbringen sollte, bekam ich zur Antwort: „Nein, diese Karteikarten sicherst du mit deinem Leben!“.

Schützend werde ich mich also in Hinkunft vor diese Karteikarten werfen, wenn sie von auf Anfrage Benützenden nicht maßvoll gehandhabt werden. Kommen Sie aber gerne vorbei und nehmen Sie selbst Einsicht! Auf Bald 🙂

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*Titelbild oben: Das gedruckte Lehrbuch stirbt nicht aus: Gefunden in einem offenen Bücherschrank bei Bingen

 

 

Heimatloseblätter suchen ein Zuhause

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Immer wieder geschieht es leider, dass Besitzer der Pflege ihrer Loseblatt-Lieblinge überdrüssig werden, und diese skrupellos an Autobahnraststätten (oder in der nächsten Bibliothek) zurücklassen. Wir berichteten hier.
Wir alle kennen die Situation: Zu Anfang des Jahres ist das Herz und das Handapparatsbudget groß und scheint scheinbar keine Grenzen zu kennen, nur allzu leicht handelt man sich dann unüberdacht eine pflegeintensive Loseblattsammlung ein. Aber Loseblattsammlungen bedeuten nicht nur Spaß, sie bedeuten auch Verantwortung.

Oft stellt sich schon bald eine gewisse Ernüchterung bei den Besitzern ein: Der schöne Glanz der buchhandelsfrischen Ausgabe verblasst, die Loseblattsammlung erfordert viel Aufmerksamkeit und Zuwendung, oder kann den Erwartungen des Lesers nicht mehr gerecht werden.

Auch diesen Sommer wurden wieder zahlreiche verwahrloste Loseblätter anonym in der Aufnahmeklappe der Bibliothek abgegeben. Die Bibliotheksmitarbeiter nehmen sich der kleinen Streuner erbarmungsvoll an, und beginnen sie bis zum Herbst mit Mühe und Geduld wieder hochzupäppeln, vergessene Lieferungen nachzulegen und Reparaturen vorzunehmen.

Mit etwas Glück können nach aufmerksamer Pflege die kleinen Lieblinge wieder in häusliche Haltung entlassen werden, heute daher ein hoffnungsvoller Aufruf:

Der kleine UWG in zwei Bänden sucht noch ein liebevolles Zuhause. Er ist ein zutrauliches und pflegeleichtes Kerlchen, das auch gar nicht so oft gefüttert werden muss (Faszikelwerk), und mit erstaunlich wenig Platz auskommt. Gerne geben wir den kleinen UWG, der hier in der Bibliothek bereits einen Zwillingsbruder hat, an einen aufrichtigen Handapparatsbesitzer ab.

 

 

 

Erinnerungslandschaften

#Gedächtnisbibliothek

Gemäß der Formulierung eines unserer Kollegen, dass Handbibliotheken “ERINNERUNGSLANDSCHAFTEN” seien, habe ich hier ein paar Worte zur Gedächtnisbibliothek Prof. Rill geschrieben, die wir vor kurzem zur Bearbeitung übernommen haben.

Hand- oder Nachlassbibliotheken sind Erinnerungslandschaften, weil sie Einblick darin geben, mit welchen Themenkomplexen sich Forscher/innen zu einer Zeit ihres Schaffens beschäftigt haben. Eine solche Bibliothek zu erschließen ist immer etwas ganz Besonderes, und häufig findet man in solchen Beständen auch Bücher, die für sich alleine genommen überhaupt keinen Sinne ergeben, und erst in Kombination mit ein, zwei anderen Werken zu einem stimmigen Akkord zusammenwachsen.

Nicht selten findet man daher auch in Bücher eingelegte Zeitungsartikel, Rezensionen oder Rechtsmeinungen von Berufskollegen, über die der Nachlasser sich gefreut oder geärgert hat, und die eine besondere zusätzliche Fußnote zu einem juristischen Diskurs abliefern; (siehe oben “Ein Armutszeugnis – Studie über die Wirtschaftsuniversität”) – eine Praxis des Einlegens von Zeitungsausschnitten, die leider zunehmend im Aussterben begriffen ist.

Die meisten Nachlassbibliotheken bestehen aus einem sogenannten “Filetstück” (man verzeihe mir diese etwas flapsige Wort-Entlehnung von einem Prof. der hiesigen Anstalt): Dies sind oft ältere, teilweise auch wirklich wertvolle Bücher, die dem zentralen Sammlungsschwerpunkt des Forschers entspringen und das eigentlich Interessante am Bestand darstellen. Das Filetstück wird in jedem Fall aufgehoben und erschloßen, sofern die Bibliothek es zu Gesicht bekommt.
Umkränzt wird dieses “Filetstück” meistens von einem gewissen, nennen wir es einmal höflich: Sammelsurium: verschiedenste Auflagen von Lehrbüchern und Kommentaren, an denen der Nachlasser herausgebend mitgewirkt hat. Hinzu kommen Buchgeschenke von Kollegen, die von der juristischen Entwicklung, dem Auf und ab des Verlagsmarktes bereits vielfach wieder abgelöst und eingeholt worden sind, die aber durch eine Vielzahl von lieben persönlichen Widmungen eine eigene Geschichte erzählen, an Symposien,  Veranstaltungen erinnern und Zeugnis langjähriger akademischer Wechselbeziehungen geben.
Abschließend findet man dann häufig noch das eine oder andere Kuriosum, belletristische Werke oder Klassiker des Juristenhumors (siehe oben: “Das Klopapier im österreichischen Recht”).

Die Aufgabe der Bibliothek besteht, so sie denn die Möglichkeit dazu erhält und nicht überhaupt nur das “Sammelsurium” übernimmt, in der Erschließung und Sortierung des Bestandes. Dabei gilt es das Wesentliche vom Unwesentlichen mit einem gewissen Augenmaß zu scheiden, ohne dabei den Bestand allzu sehr auseinander zu reißen oder in bibliothekarischer Rührseligkeit zu versumpfen.
Aufschluss dabei geben nicht zuletzt auch die Kollegen des spendenden Instituts, die den Bestand für eine Bearbeitung durch die Bibliothek vorsichten und aus der Sicht ihrer Institutsgeschichte heraus überblicken.

Teilbibliothek Recht – Alte Universität Würzburg

Am Donnerstag bekamen wir im Rahmen einer Tagung eine Führung durch die Teilbibliothek Recht der Alten Universität Würzburg.

Ein beeindruckendes Gebäude, mit einer beeindruckenden Geschichte: Weil im Krieg durch Bombenangriffe 80 Prozent des Buchbestandes verbrannt waren, musste die Bibliothek völlig neu aufgebaut und bestandsmäßig praktisch von 0 wieder begonnen werden.

Die Universität Würzburg war auch die erste Universität in Europa, die in ein eigens dafür geplantes Gebäude einsiedelte. Der Fürstbischof, dem dies zu verdanken ist, ließ demgemäß auch sein Herz am Universitätsgrund in der Neubaukirche bestatten. Die Universität wirbt damit heute unter anderem mit dem Spruch “Wo das Herz schlägt”.

Die Uni Würzburg hat im Glockenturm ein sogenanntes “Carillon”, eines von 4 in Deutschland, das von einem eigenen Universitäts-Carilloneur bedient wird
(wir mussten auch erst mal googeln, was das ist..).

 

Hier sprach uns aus der Seele: Die juristische Bibliothek stellt seit 2012 ihre Bestände auf die RVK um, was man an den Regalschildern auch schon vielfach gut erkennt. Hinweise erinnern an die alte Haussystematik, die noch in einer gewissen Doppelgleisigkeit weiterbesteht.
Seit gar nicht allzulanger Zeit wurde auch eine Buchsicherungsanlage eingeführt, und die Zeitschriftenhefte sind jetzt mit QR Codes versehen, die zur Onlinequelle weiterlinken, wenn man das Handy draufhält.
Auch ansonsten kamen wir uns sehr vertraut mit dieser Geschwisterbibliothek vor: In der Eingangshalle gibt es Ohrstöpsel-Automaten, ein Neuerwerbungsregal, und den alten nostalgischen Zettelkatalog als Erinnerungsobjekt.

Die Teilbibliothek Recht hat täglich bis 23 Uhr geöffnet, und auch an Samstagen und Sonntagen während des Semesters bis 20 Uhr.