Neu #2 2020

Vorstand und Aufsichtsrat/Kalss, Oppitz, Schörghofer 12/2019
Kodex Energierecht 1. Auflage 2020
Die Sorgfalt des Arbeitnehmers/Brameshuber Habilitationsschrift 2019
Richterliche Rechtsfortbildung/Kodek, Nowotny G./Potacs/Möllers Konferenzschrift Aufsätze u.a. M. Potacs: „Richterliche Rechtsfortbildung und Verfassungsrecht“
Finanzstrafrecht/Glaser 2020
BörseG/Kalss, Oppitz, Torggler, Winner 2019
IO/Koller, Lovrek, Spitzer 2019
„Arbeiten in Würde“/FS Günther Löschnigg 2019
mit Aufsätzen von E. Brameshuber, M. Drs: „Der persönliche Feiertag“
Aktuelle Rechtsfragen des Datenschutzes/Brodil (Hg.) 2020 Wiener Beiträge zum Arbeits- und Sozialrecht 63
mit Aufsätzen u.a. von Susanne Auer-Mayer: „Individualrechtliche Fragen des Datenschutzes“

Journal für Rechtspolitik: Alfred J. Noll wird 60!
Jubiläumsheft mit Zeichnungen und Worten von André Heller, Elfriede Jelinek u Janko Ferk, Georg Lienbacher, Walter Berka,..
U.a. Michael Holoubek:
„Plenarentscheidungen und Sessionssystem – Überlegungen zur Arbeitsweise des Verfassungsgerichtshofs“

„Vor dem Gesetz“ – Rechtswissenschaftliche Perspektiven zu Franz Kafkas Türhüterlegende. Vergnügliche und ernste juristische Anknüpfungen von:
Christoph Bezemek, Stefan Perner, Martin Spitzer, Katharina Pabel, Stefan Storr, Harald Eberhard, Georg Lienbacher, Michael Holoubek uvm.

„Zu Wort gemeldet“ – 150 Jahre Parlamentsbibliothek 2019

„Unsere Verfassung“/Magazin  2020


——————————–

SONSTIGE AUFSÄTZE, ungeordnet

Marta J. Glowacka: VfGH zur Sozial­versicherungs-Organisationsreform.
ASoK 2020, 42

Peter Gruber und Martin Spitzer: Judikaturwende beim Kindesunterhalt – Alles neu durch FaBo+. Die Folgen von OGH 11.12.2019, 4 Ob 150/19s, ÖJZ 2020, 140-144

Sebastian Mock: Die Insolvenz des Gesellschafters – der tote Winkel des Insolvenzrechts? Gehrlein: FS für Gerhard Pape zum 65. Geburtstag, 223.

Christoph Herbst: Zum Rechtsanspruch auf Aufnahme
(Ernennung oder Bestellung) in den öffentlichen Dienst. JRP 2019/112

Christoph Herbst: (Kein) Ende des verwaltungsstrafrechtlichen Kumurationsprinzips?
StraFo 2019,12

Thomas Bachner: Publizität und stärkste Beziehung bei Mobiliarsicherheiten
im deutsch-österreichischen Rechtsverkehr. Zu OGH 23. 1. 2019, 3 Ob 249/18 s.
ÖJZ 2020, 53-61

Susanne Kalss/Julia Nicolussi:
Digitalisierung im Unternehmensrecht – Verbindung von alter und neuer Welt.
EuZW 2020, 41

Erika Kovács: Die Entlastung von geringverdienenden Erwerbstätigen durch Mittel
des Sozialversicherungsrechts. JAS 2019/3 (4), 373

Michael Holoubek: Verhältnismäßigkeit und Sachlichkeit: Überlegungen zu ihrer Bedeutung in der Struktur der Gleichheitsprüfung. ZöR, 867 – 881

 

*Die vorliegende Auswahl ist ein ungefilterter Ausschnitt aus dem Büro der Fachreferentinnen. Sie versteht sich ohne Anspruch auf Vollständigkeit und unabhängig von aktuellen Verlagsempfehlungen.
Im Fokus stehen juristische Publikationen an der WU und solche die dem Haus personell oder thematisch verbunden sind/waren.

„Wirft daher ein in der Wohnung befindlicher Affe..“ – Die schönsten Klausurfälle aus dem Zivilrecht

cat1

Im Falle eines Falles

„Wirft daher ein in der Wohnung befindlicher Affe die Hauskatze zum Fenster hinaus, so haftet der Wohnungsinhaber.“

Dieser Satz steht so in einem über lange Zeit sehr berühmt gewordenen Zivilrechtslehrbuch Österreichs, es ist der zweibändige Koziol/Welser, Grundriss des bürgerlichen Rechts [II13 (2007) 366], der mittlerweile in der zigsten Auflage erscheint und unter Studierenden liebevoll (und qualvoll) als „KW“ bezeichnet wird.

Im Jus-Studium gilt es recht früh schon zu lernen, wie man Fälle löst. Genau genommen ist es (so wird immer gesagt) zur Praxisvorbereitung das UM und AUF, und so treffen sie unweigerlich aufeinander: Der Studierende, der Fall und die Fallsammlung.
Anhand des Affen-Zitats konnte man früher übrigens gut erkennen, wie weit Studierende schon in die Absurditäten des Zivilrechts vorgedrungen sind: Erntete man ein wissendes Lachen, wusste man, dass die berühmte „Affenstelle“ bereits passiert wurde. Sie ist bis heute so eine Art Insider-Schmäh unter Studenten. Ob es in Deutschland Ähnliches gibt?

Während man in Deutschland etwas pflegt, was sich Gutachterstil nennt (worüber Studierende gerne fluchen), wird in Österreich nach Anspruchsgrundlagen geprüft (worüber Studierende gerne fluchen). Zu einem Zeitpunkt, wo das Jammern über das Prüfen nach Anspruchsgrundlagen beginnt, sind die Meisten in die Materie schon relativ gut hineingekommen, und erkennen bereits die vielen kleinen Gemeinheiten und Obskuritäten, aber auch die Schönheiten dieses Faches, das ein bekannter Lehrender der hiesigen Anstalt einmal als „Einziges Rechtsgebiet für Erwachsene“ beschrieb.

Auch andere Mütter haben schöne Zivilrechtslehrbüchertöchter und -söhne

Ich sage früher, weil sich am Zivilrechtsbuchmarkt natürlich mittlerweile einiges getan hat, seit Welsers Affe zum ersten Mal Studierende erheiterte.
Lange Zeit war der „KW“ die unumgängliche Hauptgrundlage für ein anständiges, nervenaufreibendes und mindestens 4 Semester (haha!) umfassendes Betreiben des Zivilrechtsstudiums. Auch ich habe meinen KW durchgelernt, gekennzeichnet und ihm diesen einzigartigen Flair komplett zerlesener Studienunterlagen verpasst, den nur Jus-Studenten derart zur Kunstform zu erheben vermögen.
Nun soll man über den KW nicht schimpfen (ich habe meinen noch zu Hause), er war ein anständiger Grundriss, und wie alle Grundrisse eben nun mal sind, didaktisch mit gewissen Schwächen versehen. Man sagt ja nicht ganz zu Unrecht, dass Zivilrechtslehrende die eine Hälfte ihres Lebens darauf verwenden, mit aller Kraft, Nachtschichten und dem Schreibeinsatz von zahllosen AssistentInnen ein neues Lehrwerk aus dem Boden zu stemmen. Den Rest der Zeit verbringen sie dann damit, es verzweifelt aktuell zu halten. Gelingt es einem solchen Werk dann aber in Studium und Lehre zum neuen Bestseller zu werden, bekommt es unter Studenten schnell Kultstatus, es liegt plötzlich auf allen Leseplätzen und wird von Bibliothekaren bei Eintreffen einer Neuauflage wie die heilige Schrift in einer Art feierlichen Prozession in die Katalogisierung getragen. Nach einigen Jahren oder Jahrzehnten wird das Herausgeber-Team eines solchen Grundrisses dann von der nachfolgenden akademischen Generation beerbt und exthronisiert, worauf das Spiel von vorne beginnen kann:

Inzwischen gibt es auch in Österreich seit einigen Jahren ein neues Zivilrechtslehrbuch mit angeschlossenem Casebook, das man tatsächlich auch lesen kann ohne am berühmten fachchinesischen Knoten im Kopf zu kollabieren, und dafür muss man dankbar sein. Es ist ein Lehrbuch, das sich unter Studierenden großer Beliebtheit erfreut, und dank didaktischer Finesse den traditionellen „KW“ etwas alt aussehen lässt.
Der „PSK“
Perner/Spitzer/Kodek: Bürgerliches Recht
Lernen – Üben – Wissen – inkl Glossar 6. Auflage 2019
Österreich Casebook 2. Auflage 2019

 Aber kommen wir zurück zum Affen. Die Erzählung mit dem Affen lebt natürlich in erster Linie von der Phantasie des Menschen, davon, welche Bilder beim ersten Hören im Kopf freigesetzt werden, und diese Szene sollte eigentlich nicht durch ein schnödes Bild zerstört werden. Ich habe mich trotzdem an einer Darstellung versucht.

An dieser Geschichte ist jetzt nicht nur für Katzenliebhaber einiges empörend.
Zunächst: Die Selbstverständlichkeit, mit der erzählt wird, was sich zugetragen hat. Die Konsequenzenlosigkeit (nicht für den Halter, immerhin, aber für den Affen!), und nicht zuletzt, das völlig offene Ende der parabelhaften Story, die den Leser und die Leserin verblüfft und mit zahlreichen Fragen zurücklässt:

Da wäre zunächst mal der Affe. Warum zur Hölle ist da ein Affe in dieser Wohnung? Zumal: Offenbar ist es nicht einmal der „Wohnungsaffe“, er befindet sich einfach nur dort und scheint gegebenüber der gewohnheitsrechtlich und hierarchisch zweifellos höher gestellten „Wohnungskatze“ mehr als verdächtig.
cat2

War der Affe zu Besuch? Haben wildfremde Gäste einen (offenbar völlig unerzogenen) Affen in die Wohnung gebracht, der sich diesen seltenen Ausflug zunutze machte um seine abgündigsten Charaktereigenschaften gegen die arme Hausgadse zu richten? Oder befinden wir uns in einem deutlich südlichen Land, in dem Affen über Balkontüren wild von Haus zu Haus flottieren, ist der Affe widerrechtlich eingedrungen? Man kann nur mutmaßen.

cat3

Der wilde Hauch der Praxis

Grau ist alle Theorie. Studierende versinken zuweilen in ihrem Studium in Bergen von Material und Schriften, und wenn sie nicht gerade an einem Moot Court teilnehmen oder ein Praktikum in einer der als geldgeil verschrienen Anwaltskanzleien absolvieren, dann bleibt „die Praxis“ für sie zunächst ein ferner Planet.
Das beständige Reden von „der Praxis“, in der dann manches „aber nicht so gemacht wird“ oder „nie im Leben gehen würde!“, es hat im Studium den wilden Hauch der alten Marlboro Man Werbungen, in der man Pferde, Zigaretten und Wüstensand schmeckt und sein eigenes Leben im Vergleich wie das eines gelangweilten Buchhalters durch die grauen Lehrbuchzeilen rinnen sieht.

Daher ist der Affenfall ein gutes Beispiel für den wilden Hauch der Praxis. Für Jusstudierende ergibt sich der Spaß an einem solchen Judikaturzitat aus dem gewissen rhetorischen Zaunpfahlwink, den es beinhaltet, und den sie im Studium früher oder später erlernen: Selbst bei einer haarsträubenden Geschichte wie „wirft daher ein in der Wohnung befindlicher Affe“ impliziert das kleine Wörtchen „daher“,  dass es dazu einen echten Gerichtsfall gab und sich dergleichen tatsächlich zugetragen hat. Und zwar nicht nur, wie es in X-Factor immer so schön hieß „irgendwo im New York der 1980er Jahre“. Sondern hier, in Österreich womöglich, und in bekannter Rechtsprechung verewigt.
Da draußen eben, in der echten wilden Praxis.
Den Schreibenden solcher Klausurfälle und Lehrbücher ist das natürlich mitunter durchaus bewusst, weshalb man sich doppelt bemüht, die Sache durch möglichst nüchterne und gleichgültige Wiedergabe zu konterkarieren. Natürlich will man die Studierenden dadurch auch dazu kriegen, dass sie auf die Suche nach der Quelle gehen, die Gerichtsentscheidung aufsuchen und im Urteil den Sachverhalt nachlesen.

Und um sich selbst ein Bild davon zu machen, was da Unerhörtes passiert ist.
cat4

Coming up next: Historische Rechtsfälle neu gelesen
„Herr Müller hat einen Dachschaden!“ – Rechtsfälle aus vergangenen Zeiten
Die Fallsammlung ist eine ganz eigene Kategorie von Literatur

 

 

„Herr Müller hat einen Dachschaden!“ – Rechtsfälle aus vergangenen Zeiten

img_2363
Um die trockene Rechtsmaterie zu durchdringen, sollen Studierende möglichst früh und möglichst viele Rechtsfälle lösen, und dieses Prinzip gilt im Wesentlichen auch heute noch so, auch wenn sich die Studienliteratur an Art und Stil immer wieder stark geändert hat. Eine Rückschau zeigt gewisse Themenschwerpunkte, aber auch was man über die jeweilige Zeit aus der Fallgestaltung herauslesen kann.

Arbeit und Geld

Arbeiter und Angestellte sind die Darsteller dieses umfangreichen Genres: Je älter der Fall, desto eher gehen Szenarien von schwerer körperlicher Tätigkeit, wie etwa typischer Fabrikarbeit in einer Werkshalle aus. Im gehobenen Management gibt es dagegen haufenweise Prokuristen, die im Namen oder hinter dem Rücken des Eigentümers krumme Dinger drehen. Die Instrumente dieser Betrügereien (Wechsel, Scheck, Schuldschein), sind heutigen Studierenden nur noch peripher geläufig und lösen allenfalls erstauntes Kichern über veraltete Analogwelten aus. Hier bleibt viel Platz für Nostalgiegefühle. Ein klassischer Frauenberuf, der hier noch auftaucht, ist jener der Stenotypistin.

Freuden und Leiden des Straßenverkehrs

Der Straßenverkehr des Rechtsfalles gleicht einem Wimmelbuch für Kinder: Hier werden fröhlich Straßenbahnschienen gekreuzt, Unfälle gebaut und Schutzmänner beschumpfen (oder beschimpft?), und die Delinquenten sind auch selten echte Verbrecher, sondern vielmehr „freche“ Schurken, die „Ränkeschmiede“ treiben, Streiche „aushecken“ oder denen von der Erzählung anderweitig geminderte Schuldfähigkeit zugestanden wird. Man sieht, dass die CO2-Sünden der Gegenwart und diverse Diesel-Skandale der PKW Branche noch in weiter Ferne lagen, und das Auto als Statussymbol des Automobilisten (idR also des Mannes) und Wertgegenstand noch in seinem vollen Glanze erstrahlt. Liest man Fälle aus dieser Zeit, fällt jedenfalls auf, dass die Automobilbranche hier zu „den Guten“ gehört.

img_2364

img_2365
„Wumms! – Vier Fahrräder zerstört!“ Hier geht es zu wie am Rummelplatz, und dann muss auch noch der Fahrer den Kopf hinhalten.. Na servas

Eheleute

Die Ehegemeinschaft des Rechtsfalles bleibt für lange Zeit tief in den 50er Jahren verhaftet und schert sich nicht groß um moderne Geschlechterrollen: Frauen treten maximal als Hausfrau, Sekretärin und Hofratsgattin in Erscheinung, und von Männern scheint es überhaupt gleich nur 2 Sorten zu geben: Beamte und Handwerker. Die Frau sorgt sich also auch in aller Regel um ihre Schönheit (Fortkommen), gekauften Schmuck und Kleidung (Gewährleistung), sie ärgert sich über teure Handwerkerrechnungen (Werkvertrag), die Erziehung der Kinder und die Treue ihres Mannes (Ehe- und Kindschaftsrecht), der zumindest im letztgenannten Bereich verschuldensmäßig die tragende Rolle spielt. Immer wieder ernsthafter Gegenstand von Kontroversen ist die Höhe des Haushaltsgeldes, das der Mann seiner Frau zugesteht, um die ganzen Perlenketten, Pausenbrote für die Kinder und Handwerkerrechnungen zu bezahlen.

Als Dreh- und Angelscheibe des amourösen Kennenlernens dient (Sie ahnen es): Die Tanzstunde.
Auch Heiratsschwindler und geldgierige Vormünder entspringen wie einem Groschenroman von E. Marlitt und bevölkern das Universum des Rechtsfalles. Das Grundszenario des untreuen Ehegatten, der die einkommenslose Frau nach aufgeflogener Affäre mit den Resten der Familie sitzen lässt, wird erst in den Fallsammlungen der 80er und 90er Jahre zunehmend aufgeweicht; hier treten erstmals auch ehebrüchige Frauen auf. Sie wollen dann auch selbst Auto fahren, Geld ausgeben und arbeiten, und sorgen für reichlich Trouble im harmonischen Rechtsfall-Haushalt. Na endlich!

img_2490
„Tschau mit Au! Ich mach jetzt selbst den Führerschein.“
img_2367
„Frau oder Fräulein?“ Auf die richtige Anrede kommt es an.

Hans2img_2360

Der Bauer und das liebe Vieh

Am erstaunlichsten an alten Fällen mutet für heutige Studierende sicher die Bedeutung der Landwirtschaft an. Hier bewegen wir uns in einem Universum, das in der Rückschau wie eine Mischung aus Musikantenstadl, Villacher Fasching und dem Bergdoktor wirkt, wo Kühe entweder trächtig oder siech sind, Pferde beim Transport in Gletscherspalten fallen, und wilde Eber als grobkörperliche Emissionen auftauchen.

HansHans3Hans4

Der Fall in der Gegenwart

Auch in jüngeren Zeiten haben sich AutorInnen am Genre des „Falles“ bedient, vielfach in humoristischer Weise, in Form von Karikaturen, oder wie bei Welser et al (Käsegeruch, Das Klopapier im österreichischen Recht), wo es eher klamaukig zugeht und „heiteres Bezirksgericht“ gespielt wird. Ernster wird es in der Kriminalliteratur, wo Ferdinand von Schirach es mit seiner breiten Palette von Krimis (Schuld, Tabu, Verbrechen) in den Olymp der heutigen Jugendlichen geschafft hat: Er hat eine eigene NETFLIX Serie mit Moritz Bleibtreu bekommen,

Ein Buch für Feinschmecker wiederum ist DER FALL ROTKÄPPCHEN – Juristisches Gutachten über die Umtriebe der Gebrüder Grimm, der die Geschichte über das Rotkäppchen in schönstem juristischen Beamtendeutsch seziert. Wer wissen möchte, ob am Wolf Körperverletzung begangen wurde, und welche Verwaltungsübertretungen Rotkäppchen am Weg in den Wald sonst noch begangen hat, der findet hier großes Lesevergnügen. Auch andere Märchenfiguren werden juristisch verhandelt (Schneewittchen), wenngleich soziologische Fragestellungen (was ist das eigentlich für eine seltsame Wohngemeinschaft, die diese sieben alleinstehenden Männer da im Wald führen..?) weitgehend ungeklärt bleiben müssen.

img_2488

„Nur Piepstöne“ – Die Tücken der Technik

In dieser Kategorie hat sich am Wenigsten geändert, was uns irgendwie beruhigen muss: Damals wie heute, nichts als Ärger mit der Technik!
(nur die Medien des Ärgers ändern sich von Zeit zu Zeit)

 

Hans5

Rechtsfälle aus dem Recht der Schuldverhältnisse/Demelius 1932
Der praktische Rechtsfall/Bestgen 1955
Bürgerliches Recht in Fragen und Antworten/Kuzmany 1985
Rechtsfälle, Linksfälle – juristische Phantasien/Herbert 1966
Schirach/Der Fall Collini 2017
Die ZEIT, Verbrechen, Echte Kriminalfälle aus Deutschland

Der Fall Rotkäppchen,
juristisches Gutachten über die Umtriebe der sittenlosen Helden der Brüder Grimm, zur Warnung für Eltern und Pädagogen