Würde

ART 1 BibGG, Das “würde” des Menschen ist unantastbar

Weil immer wieder befürchtet wird, wir hätten kein Verständnis für dringlich verlängerte oder verspätet zurückgebrachte Bücher unserer ForscherInnen, sei hier ein- für allemal mit diesem Missverständnis aufgeräumt. Wir halten uns strikt an

ARTIKEL 1 BIBLIOTHEKSGRUNDGESETZ
Das “würde..” des Menschen ist unantastbar.

Terminal

Der Begriff “Terminal”, der in der gegenständlichen Bibliothek als Bezeichnung für Selbstverbuchungsautomaten zum Einsatz gelangte, war offenkundig geeignet im Bibliothekspublikum eher fachfremde Vorstellungen zu evozieren, und sollte aus diesem Grunde vermieden werden.

Aus der Judikatur des Bibliotheksgerichts

Chaos

Das Bibliotheksgericht zeigt sich höchst besorgt über den Sittenverfall seiner Nutzerinnen und Nutzer.
Arbeitsliteratur wird aus anderen Fachreferaten zugezogen.
Auszüge aus dem Protokoll

1. Aus Verschmutzungsgründen werden Nutzer während des anhaltenden Winterwetters durch einen Kreisverkehr aus Fußabtretern geleitet, bevor sie die Bibliothek betreten dürfen. Der Verkehr wird durch den/die Diensthabende geregelt, es sind Warnwesten und Trillerpfeifen beizustellen.

2. Zur Auslegung des Begriffes “Laptop-Tasche”:
Übergroße Laptop-Taschen werden nicht mehr toleriert. Wenn ein Bügelbrett drin Platz hat, ist es keine Laptop-Tasche.

3. Aufgrund der sich häufenden Diebstahlsversuche ist wieder vermehrt auf die “Jacken-Policy” hinzuweisen. Grundsätzlich sind Jacken vor Betreten der Bibliothek in den Schließfächern abzulegen. Soll die Jacke aus sachlichen Gründen (es ist zu kalt) anbehalten werden, muss sie aber auch getragen werden. Nutzer, die zu einem späteren Zeitpunkt mit ausgezogener Jacke angetroffen werden, sind zu einem kindergartenpädagogischen Gespräch mit der Bibliotheksleitung zu beordern.

4. Eine wirtschaftliche Effizienz-Analyse hat ergeben, dass der am stärksten störende und ressourcenbindende Faktor der Bibliothek die NutzerInnen sind.
In einem nächsten Schritt soll dem Rektorat vorgeschlagen werden, den Betrieb versuchsweise ohne Nutzer abzuhalten. Es darf davon ausgegangen werden, dass diese Form des Betriebs viele Vorteile hätte:
-Bestand wird geschont
-Verschmutzung bleibt aus
-Zeit für eigentliche Arbeit wird frei
-Ressourcen könnten anderweitig sinnvoll eingesetzt werden

und und und…