Dass Bibliothekare wahnsinnig werden, ist genau genommen keine Seltenheit und auch nichts besonders Bemerkenswertes. Als Juristische Bibliothek arbeiten wir nicht nur täglich in gleich doppelter Hinsicht mit Geboten und Normen, auch gibt es im Hause eine gewisse Personalunion mit obersten gerichtlichen Behörden, und so erstaunt es nicht, dass wir uns über die Jahre hinweg mittlerweile im Grunde selbst als eine Art von Behörde ansehen.
Der Alltag in einer Bibliothek ist in vielerlei Hinsicht von Regeln und Ordnungen geprägt, die wir immer wieder neu gestalten und fortentwickeln, und so hoffen wir letztlich selbst einen Beitrag zum juristischen und gesellschaftlichen Diskurs zu leisten, zur Wahrung der Demokratie, der Nutzerinteressen und des guten Humors.
Auch im Jahr 2016 konnten wieder große Entwicklungsschritte auf diesem Weg gegangen werden.
So wurde nicht nur ein lange entbehrtes Bibliotheksgericht als oberste Bibliotheksbehörde eingerichtet, das sich mit der Anfechtung von und Ahndung von schweren Entlehnvergehen befasst. Auch wurde äquivalent zur Volksanwaltschaft eine Bibliotheksanwaltschaft ins Leben gerufen, welche die besonders zu schützenden Nutzerinteressen wahrnimmt.
Und schließlich erhielt mit dem Amte der Bibliothekspräsidentin unser Bestand ein wichtiges oberstes Organ, das fortan an der Spitze der Bibliothekratie stehen soll, und wichtige Funktionen wie zB den Erlass von Entlehn-Amnestien wahrnimmt. Nicht unerwähnt bleiben sollen auch gesetzliche Neuerungen und Maßnahmen von weitreichender Bedeutung, wie etwa die Einführung des gelben Laufzettels, der Beschluss über die Fußfessel für den Kodex und die Durchführungsverordnung zur akkordierten Rückaktion.
Ein Überblick über die wichtigsten Gesetze, Entscheidungen und Geschäftsgänge, die das Bibliotheksgericht im Jahr 2016 beschäftigten soll hier in einer Art Geschäftsbericht vorgelegt sein.