Einspruch, oida!
“das mit ,Einspruch oida‘ betitelte E-Mail des Beschwerdeführers ist zweifellos als Einspruch iSd § 49 VStG zu werten”
Die tiefere Ordnung der Dinge
Einspruch, oida!
“das mit ,Einspruch oida‘ betitelte E-Mail des Beschwerdeführers ist zweifellos als Einspruch iSd § 49 VStG zu werten”