In der Form nicht, nein

Aus der Vernehmung:

“War Ihnen bekannt dass man sich ausserhalb der Öffnungszeiten ins Entlehnbuch eintragen muss?”
“In der Form nicht, nein.”
“Uns liegt hier ein Protokoll vor, das einen Alarm dokumentiert,  der von Ihnen ausgelöst wurde, in der Nacht vom 22. auf den 23. “
“Das ist mir nicht erinnerlich.”
“Also Sie können nicht sagen ob Sie in der besagten Nacht in der Bibliothek waren oder nicht?”

“Haben Sie die Bibliotheksordnung eigentlich gelesen?”
“Ich weiß nicht, nein.”
“Aber Sie wurden doch von der Bibliothek informiert, wie in solchen Fällen vorzugehen ist. Wir haben hier mehrere Mails der Bibliothek, in denen ausführlich erklärt wird wie das funktioniert”
“Hören Sie. Ich lese die Mails von der Bibliothek nicht. Niemand von uns tut das, das geht sich gar nicht aus, zeitlich. Einmal im Monat geht jemand von uns runter und schmeißt die ganzen Bücher in die Rückgabebox, meistens war das ich. Wir warten dann immer eine Nacht ab wo die Bibliothekarinnen sicher nicht da sind, weil sie zum Beispiel Fußball schauen. Dann werfen wir den ganzen Krempel ab und wenn der Alarm losgehen sollte gibt es immer noch den informellen Weg, durch den Keller. Das wird bei uns schon immer so gemacht..
Und die Bibliothekare beginnen ja eh erst um halb 9 mit dem Vorsortieren.
Das Gesetz gehört einfach geändert.” (seufzt)

Richter: “Das Bibliotheksgericht dankt Ihnen für diese Aussage. Das war sicher nicht leicht für Sie.”

Die Verhandlung wird unterbrochen.