Über die Unüberschaubarkeit der Materie

So gut wie alle juristischen Textsorten beginnen mit einem Hinweis darauf, dass das behandelte Rechtsgebiet aber auch wirklich eine der komplexesten und schwierigsten Materien überhaupt ist. Das traurige ist: Meistens stimmt das sogar.

Als Rechtsreferenten unterscheiden wir unsere Gebiete traditionell in:

  • okay, aber ein bisschen fad (Wasser- und Umweltfragen, Zivilprozess, klassisches Strafrecht)
  • äußerst anspruchsvoll mit gewissen Bandbreiten (Steuerrecht, Versicherungen, Vergaberecht, Mietrecht, IPRG Kegelsche Leiter)
  • völlig wahnsinnig, kennen sich nur Verrückte mit aus (Schulkompetenzen der Länder und des Bundes, Asylrecht, Vergleichende Bauordnungen)