Zeitumstellung

“Wegen der in der vorangegangenen Nacht erfolgten Zeitumstellung erschien der Angeklagte irrtümlich eine Stunde zu früh zur Dienstübergabe.”

Das passiert den Besten. 

RIS – 13Os143/01 – Entscheidungstext – Justiz (OGH, OLG, LG, BG, OPMS, AUSL)