“Wegen der in der vorangegangenen Nacht erfolgten Zeitumstellung erschien der Angeklagte irrtümlich eine Stunde zu früh zur Dienstübergabe.”
Das passiert den Besten.
RIS – 13Os143/01 – Entscheidungstext – Justiz (OGH, OLG, LG, BG, OPMS, AUSL)
Die tiefere Ordnung der Dinge
“Wegen der in der vorangegangenen Nacht erfolgten Zeitumstellung erschien der Angeklagte irrtümlich eine Stunde zu früh zur Dienstübergabe.”
Das passiert den Besten.
RIS – 13Os143/01 – Entscheidungstext – Justiz (OGH, OLG, LG, BG, OPMS, AUSL)