“Wird eine Arbeitnehmerin hingegen als “Giraffe”
bezeichnet, so wäre dies noch keine grobe Ehrenbeleidigung, weil
diesem Tier ĂĽblicherweise keine minderwertigen
Charaktereigenschaften zugeordnet werden.“
ASoK 2008, 19: Arbeitsrechtliche Folgen von Ehrenbeleidigungen
/Dr. Thomas Rauch