
Wurden diese Wahlkarten korrekt ausgezählt?
Die tiefere Ordnung der Dinge

Wurden diese Wahlkarten korrekt ausgezählt?

Entfernte Präsenztreifen, fehlende Einträge im Entlehnbuch, “Informelle” Entlehnungen.. Die Beweislage ist erdrückend.

“Bewandtnisfälle sind Fälle, mit denen es eine gewisse Bewandtnis hat.”
(aus dem Protokoll)
Die schockierendsten Mahn- und Entlehnvergehen live aus dem Verhandlungssal des Bibliotheksgerichts sehen Sie auch morgen wieder auf diesem Kanal.

Das begleitende Schrifttum wird in die Verhandlung gereicht.
Das wirklich echte Leben spielt sich hier ab:
https://derstandard.at/jetzt/livebericht/2000039428775/live-ticker-zur-wahlanfechtung-beisitzer-die-fix-und-foxi-waren

Inzwischen sind weitere Beweismittel vorgelegt worden.
Die Zeugenaussagen geben ein schockierendes Bild aus Sittenverfall, Unkenntnis der Gesetze und Missachtung der Bibliotheksordnung.
Die österreichische Demokratie ist in Gefahr.
Aus der Anhörung:
Ob dem Zeugen aufgefallen sei, dass in der besagten Loseblattsammlung die Einlageblätter 2a und 3bzifferO nicht wieder ordnungsgemäß zurückgelegt wurden?
A: “Wir hatten Probleme mit dem Verschluss der Loseblattsammlung. Diese Eisenspange, so ein deppertes Glumpert, ließ sich nicht mehr richtig einhaken, da haben wir die Blätter einfach oben aufgelegt..wir dachten das wird schon keiner merken.”
Das Gericht zeigt sich entsetzt.
Die Verhandlung muss unterbrochen werden.

Alle Augen sind gebannt auf das Verfahren des Jahres
gerichtet:
Es wird angenommen dass
bis zu 1700 Bücher jährlich von Bibliotheksbenutzern unsachgemäß in
unsere Regale zurückgestellt werden. Das Bibliotheksgericht tagt, derzeit werden die über hundert
Zeugen befragt, das Verfahren gestaltet sich äußerst aufwendig.
Der Zeuge Nr. 143 gibt zu Protokoll dass er sich nicht an
das besagte Buch erinnern kann.
„Es war an dem Tag so viel los, und auch ein gewisser Druck wegen der
anstehenden Prüfungen..“
„War Ihnen bewusst dass die Bibliotheksordnung das
eigenhändige Rückstellen von Büchern ins Regal untersagt?“
„Ich hab das schonmal wo gelesen gehabt, aber ich habe das nicht groß beachtet,
um ehrlich zu sein. Wir haben das halt immer so gemacht..“

Diese Karte haben wir im Bestand gefunden.
Jemand mit guter Handschriften-Lesekompetenz bitte vortreten.
Wir kommen nur bis “Lieber Hans/Hannes”.
EDIT ll:
“Lieber Hans, Ich trenne mich tränenlos von diesen Büchern, wenn auch
darin ein Abschied von der JuristenZeitung [?] äusserlich dokumentiert wird, der in Wirklichkeit
trotz gelegentlicher Buchbesprechungen
längst vollzogen war. Herzlichst grüßt Rich. Coll. [???]”
EDIT: Okay, soweit sind wir bis jetzt (keine Gewähr):
“Lieber Hans, Ich trenne mich tränenlos von deinen Büchern, wenn auch darin ein Abschied von der JuristenZeitung/Zürcher Zeitung (?) äußerlich dokumentiert wird, der in Wirklichkeit trotz gelegentlicher Bücher..zurücksendungen..(??) längst vollzogen war. Herzlichst grüßt ..”

Anfechtung: Jene Nutzer die Korinek/Holoubek BVG Kommentar Art 60 BVG (Bundespräsidentenwahl) gerade horten, werden gebeten diesen beizeiten zurückzustellen, die Bibliothek würde ihn gerne auch mal wieder nachlesen.