Wenn mir fad ist gebe ich machmal “Zeltfest” oder “Bierzelt” im RIS als Schlagwort ein 🙂
zB das hier: Wer hüttenzu im Wald in seinem Auto schläft, dem darf die Polizei den Fahrzeugschlüssel abnehmen. Hätten Sie’s gewusst? 🙂
“Der Beschwerdeführer besuchte am 27. August 1993 ein Zeltfest. Dort konsumierte er Alkohol in Form von Bier und "gespritztem” Wein. Er verließ den Ort des Zeltfestes am 28. August 1993 um ungefähr 4.30 Uhr in Begleitung einer weiteren Person in seinem Pkw. Er unterbrach seine Heimfahrt, stellte den Pkw an der Straße in einem Wald ab und schlief ein. Gendarmeriebeamte weckten ihn auf, stellten bei ihm Alkoholisierungssymptome fest..“
RIS – 94/11/0146 – Entscheidungstext – Verwaltungsgerichtshof (VwGH)