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“Wird eine Arbeitnehmerin hingegen als “Giraffe”
bezeichnet, so wäre dies noch keine grobe Ehrenbeleidigung, weil
diesem Tier üblicherweise keine minderwertigen
Charaktereigenschaften zugeordnet werden.“

ASoK 2008, 19: Arbeitsrechtliche Folgen von Ehrenbeleidigungen
/Dr. Thomas Rauch

Einzelschicksale

Ein junger Mann betritt die Bibliothek. Ich warte auf einen Nutzer, der einen Datenbanktermin vereinbart hat.

I: “Sind Sie der Herr Schreiner?”
N: “Nein.”
I: “Warum nicht?”
N: “Äh, ich weiß nicht.. (lacht). Soll ich wieder gehen?”
I. “Nein nein. Jetzt wo Sie schon mal hier sind.”

Auf Einzelschicksale können wir hier jetzt keine Rücksicht nehmen.