Verschiedentliches aus dem Zeitschriften-Bestand
Leise zieht die Loseblätter-Kehrmaschine ihre Bahnen
Es schneit
Keine weiteren Vorkommnisse.
“Liebe Frau N.,
trotz der anhaltenden Schneeverhältnisse werden wir Ihnen kein Dienstfahrzeug der Marke Schneepflug3000 für, wie Sie schrieben, “den Transport wichtiger Bücher zwischen den Departments” bereitstellen.
Was denken Sie sich eigentlich?”
Schade
Aus: Briefe an das Rektorat
Semesterabschluss

Diese Woche war Prüfungswoche und Semesterabschluss.
Beginnend damit, dass unser Schalter relativ kurzfristig mit
Schallschutzelementen umzäunt wurde, hielten uns den Rest der Woche
verhaltenskreative Studierende mit verschiedenen Anliegen fest im Griff.
Vielleicht hätten wir die Wandelemente nutzen sollen um den
Schalter vor den Studierenden abzuschirm..aber gut. weiters:
..Eine Kanzlei die lustig mit unserem Scanner hin- und herfaxt, was auf eher großzügig
gelebten Mitgebrauch unserer Ressourcen hinweist…
..ein Vortrag, der dann verschoben wurde..
..eine Bundespräsidentenangelobung.
Und dann war da noch ein mittelschwerer Skandal um „Jherings Jahrbücher“.
Ich verbringe jetzt den Rest des Wochenendes hier am
Schalter, wo ich wirre Selbstgespräche mit meiner kleinen Sigmund Freud –
Fingerpuppe führe.
Bitte sich nicht zu wundern. Das kommt in den besten
Bibliotheken vor.
Es warat eh ganz okay
Draht

Liechtenstein II

Liechtenstein ist ein lustiger Kleinstaat, der eigentlich keine Verfassung bräuchte, weil er eh von einem Fürsten regiert wird.
Von oben sieht Liechtenstein aus wie eine Ohrmuschel, was davon kommt, dass man im Kleinstaat gerne Rechtsvorschriften und Entscheidungen aus dem Ausland rezipiert. Die jeweiligen Verschlimmbesserungen von Gesetzen lässt der Liechtensteiner dabei frech weg, wodurch man heute dort noch eine irre gute ZPO zur Verfügung hat.
Die Einwohner Liechtensteins nennt man übrigens: Vorarlberger.
Liechtenstein I
Da lacht das Bibliothekarische Herz:
Ein Onlinekommentar zur Verfassung, frei zugänglich.
Verlinkt mit den Entscheidungen und Gesetzen der Nachbarländer und der EU, mit Such- und Zitierfunktionen.
Wir sind zwar etwas später dran als Rill/Schäffer und Korinek/Holoubek, aber jetzt holen wir gut auf.

Man denkt ja fälschlicherweise: Liechtensteinisches Verfassungsrecht, wie spannend kann das schon werden? Im Gegenteil:
Ein durch und durch spannender Vortrag war das gestern, der Form nach eine Art Verfassungskrimi, mit Abriss über die Verfassungsentstehung Liechtensteins, und Präsentation eines wirklich gelungenen Projekts zum entstehenden Onlinekommentar (open access!). Wir warten jetzt eigentlich nur noch auf die Kinofassung.
Erinnerliches ungeordnet:
- Das Ressourcenproblem des Kleinstaates (Juristen machen dort meist noch 2, 3 andere Jobs..)
- Landesverweser
- Der ominöse Artikel 2 (Erbmonarchie)
- Auch Vorarlberger können manchmal nicht mit Geld umgehen (Grafen Hohenems Konkursmasse)
- ”minderer Grad des Versehens” – “leichte Fahrlässigkeit”. Terminologie-Unterschiede in der Rezeption
- Art 4: “Brexit” auf Liechtensteinisch. Sezession von Teilen des Staates: Ein Feuer mit dem man besser nicht spielt.
- Zum Abschluss: Kelsen ist ein guter Mann, aber er hat nicht immer Recht.
(StGH 14. März 1931)
2 Heller
