Auf allgemeinen Wunsch fährt die Geisterbahn von nebenan aus dem Prater jetzt immer auch einen Schwenker durch unsere Altbestände, Loseblätter und Sondersammlungen zum Bilanzrecht.
Wird sehr gut angenommen.
Kategorie: Selbstgezeichnetes
Rückstände

Abend in der Bibliothek.
Rückstellen in den Bestand.
Antonius

HBP

Eine weniger bekannte Kompetenz des Bundespräsidenten umfasst das feierliche Entlassen der BibliotheksbenutzerInnen ins Wochenende.
Bedenken Sie das bei Ihrer Wahl.
Über die Auslegung der Benutzungsordnung

Auszüge aus dem Protokoll
Ad §3 „Essen und Getränke sind in den Räumlichkeiten der Bibliothek nicht gestattet.“
A: „Was genau gilt als Essen? Zählen dazu auch Schokoriegel und kleine Speisen?“
C: „Und was ist mit Bananen? Wo zieht man die Grenze?“
B: „Sobald Zähne zum Einsatz gelangen, ist es Essen.“
A: „Also auch Kaumgummi?“
B: „Auch Kaugummi.“
C: „Kaugummis können auch in Büchern kleben bleiben. Oder unter Tischen!“
B: „Sehr richtig.“
C: „Genau.“
A: „Ein Bananen-Bonbon wäre aber erlaubt.“
B: „Ein Bananen-Bonbon lutscht man, das kaut man nicht. Bananen-Bonbon ist erlaubt.“
Notiert wird: Die Zähne sind vor Betreten der Bibliothek an der Kasse abzugeben.
Ad §4 „Oberbekleidung wie Jacken und Mäntel sind vor Benutzung der Bibliothek in den dafür vorgesehenen Schließfächern zu deponieren.“
A: „Wie ist vorzugehen wenn jemandem kalt ist, und er deswegen seine Jacke nicht ausziehen will?“
C: „Es ist oft sehr kühl in der Bibliothek.“
B: „Wenn jemand friert, dann ist das Mitnehmen der Jacke ausnahmsweise gestattet.“
A: „Sie muss dann aber auch getragen werden.“
B: „Ja. Bei begründetem Kältegefühl darf man die Jacke anlassen. Wird die betreffende Person aber später mit ausgezogener Jacke angetroffen, dann ist zum Deponieren der Jacke im Schließfach aufzufordern. Die Jacke ist wird ja dann offenbar nicht benötigt.“
A: „Sehr richtig.“
Es wird notiert: Personen welche eine Jacke tragen, werden zum Deponieren der Jacke in den dafür vorgesehenen Schließfächern aufgefordert. Wenn die Jacke nicht abgelegt werden kann, da die Person darunter nur unzureichend bekleidet ist, kann ein entsprechendes Bußgewand beigestellt werden. Dieses ist während des Aufenthalts in der Bibliothek zu tragen.
Ad §5 „Mitnahme von Taschen in die Bibliothek“
B: „Ist nicht gestattet.“
A: „Taschen müssen in den dafür vorgesehenen Schließfächern deponiert werden.“
C: „Vorausgesetzt natürlich, es stehen ausreichend Schließfächer zur Verfügung.“
B: „Natürlich.“
Notiert wird: Fahrradkörbe, Bügelbretter und Taschen, ausgenommen Hosentaschen, sind nicht gestattet. Bei begründetem Verdacht kann die Bibliotheksaufsicht eine Leibesvisitation anordnen. Bibliotheksnutzer die eine Tasche mit sich führen, sind bis zum Verlassen der Bibliothek in ihren Schließfächern einzusperren.
Die Sitzung wird an dieser Stelle unterbrochen und nach der Mittagspause fortgeführt.
Drone

Die Bibliotheksdrohne schwärmt aus, zu säumigen Nutzern.
Schönes Wochenende, wir finden Euch.
#librarian dreams
Bookface

Aufgrund der eher sachlich orientierten Covergestaltung fühlen wir uns in diesem Punkt als Rechtsbibliothek etwas benachteiligt.
Löschpapier
Den Wasserdruck beim Trinkbrunnen im Freihandbereich so
manipulieren, dass Nutzer damit direkt in Richtung wertvoll wirkender Sondersammlungen zielen.
#Wir wollen auch mal unseren Spaß haben.
”Der Schrei”, von Munch.
Ich wollt, ich wollt, ich wär eine Behördenbibliothek

Also Behördenbibliotheken sind einfach super! Zunächst sind die BibliothekarInnen dort so ausnehmend sympathische, engagierte und historisch bewanderte Personen.
Dann haben Behördenbibliotheken etwas behoben, das an vielen anderen Bibliotheken sehr stört: Die lästigen Nutzer. Im Vergleich zu den meisten Uni-Bibliotheken befindet man sich dort in erlesener, ja kaum vorhandener Gesellschaft, die zudem in Form vereinzelter Hofräte so gut gelaunt an den Vorgang der Bibliotheksbenutzung herantritt, dass man sich sofort ertappt dabei findet, wie man sich in einer gewissen Exklusivität zu sonnen beginnt.
Vorbeikommende Richterinnen und juristische Mitarbeiter fragen nach Kommentaren und plaudern ein wenig.
Von der lästigen Flut herumtrampelnder, ständig essender, lärmender und Fragen stellender Nutzer befreit, hat man als juristischer Bibliothekar/in dort denn auch Zeit für die wirklich wesentlichen Dinge: juristische Recherche, das Erstellen von Entscheidungssammlungen, Rechtsprechungsübersichten und Pressespiegeln, und nicht zuletzt die eigene Publikation von Büchern, Aufsätzen und anderem. Kurz: Das Teilnehmen an der Welt der Justiz.
Okay, ich gebe zu, ich bin ein bisschen verliebt: Eine Behördenbibliothek hätte ich auch gerne!
Zurückgekehrt in meinen eigenen Hafen, werde ich in einem ersten Schritt vielleicht sukzessive die Nutzer abschaffen.
Dann muss ich nur noch einen Gerichtshof aus uns machen. Was vielleicht etwas schwieriger durchzusetzen sein wird..
Vielleicht eine Art Bibliotheksgericht, für besonders schwere Benutzungs-Vergehen..?
Gesetzeskunde
Ab morgen bin ich als Praktikantin im Verfassungsgerichtshof unterwegs!





