Magazinswelten – Der Untergrund

Hier war ich schon lange nicht mehr.
Man kann sich gut darin verirren..

Abstieg über die berüchtigte “Teufelsstiege”.

Das ver-rückte Labyrinth.

SHELFIE: Ich glaube ich habe mich in unserem eigenen Magazin verirrt.
Hoffentlich haben die Nutzer nicht meine ausgelegten Kaugummi-Krumen verspeist, die mir den Rückweg weisen sollten.

Es ist als ob es tausend Stäbe gäbe,
und hinter tausend Stäben keine Welt.

Hier muss es doch irgendwo sein.

Verhüterli

Diese genoppten Fingerspitzenkondome werden im einschlägigen Fachhandel unter dem Stichwort “Umblätterhilfe” angeboten, und sollen bei häufigem Loseblatt-Konsum vor Abnutzung schützen (des Werkes, und: der Finger).

Als Bibliothekarin Ihres Vertrauens darf ich Ihnen verraten, dass der wahre Zweck ein anderer ist: In Zeiten von Panama Papers und Überwachungsstaat möchte einfach auch unser Berufsstand in Zukunft keine Fingerabdrücke mehr hinterlassen.

#Dirty Business, Geheimes Insiderwissen

Das Grauen hat einen Namen

Das Niederösterreichische Landesgesetzblatt.
Dieser Horrorschocker, bestehend aus 31 blauen und 85 gelben A5-Mappen, besticht mit einer verlockenden Komplexität in der Anwendung und zahlreichen unerwarteten Pointen (“Lieferung in Verstoß geraten”), und hat schon mehrere Bibliothekare an die Grenzen ihrer Geistesgesundheit gebracht.

Ein packender Thriller, den Sie nicht verpassen sollten.
(Freigegeben ab 18 Jahren)
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Bei Eintreffen einer neuen Lieferung ist die Vorgängerlieferung, die Vorvorgängerlieferung oder auch nur ein Teil derselben (so genau weiß man das nicht) zu entnehmen, und in einen sogenannten Archivordner einzulegen.
Von humorbewanderten Bibliothekaren daher auch als “EXTREM-Loseblattsammlung” bezeichnet (als ob dieser verstörende Medientyp irgend eine Art von Normalfall zuließe), stellt einen dieses Verfahren schnell vor ein philosophisches Problem: Was schon hier nicht war, wird auch dort nicht sein können. Und so sind im besten Fall Archiv- wie neue Mappen herzlich unvollständig; die Suche in jeder halbwegs intensiv genutzten Bibliothek wird von einem schicksalhaften Moment bestimmt und verläuft getreu nach dem Motto “Lotto – 6 aus 45″.

 

Historische Horrorfilm-Plakate kann man viel besser verstehen, wenn man einmal das Niederösterreichische Landesrecht eingepflegt hat.

Ich wollt, ich wollt, ich wär eine Behördenbibliothek

Also Behördenbibliotheken sind einfach super! Zunächst sind die BibliothekarInnen dort so ausnehmend sympathische, engagierte und historisch bewanderte Personen.

Dann haben Behördenbibliotheken etwas behoben, das an vielen anderen Bibliotheken sehr stört: Die lästigen Nutzer. Im Vergleich zu den meisten Uni-Bibliotheken befindet man sich dort in erlesener, ja kaum vorhandener Gesellschaft, die zudem in Form vereinzelter Hofräte so gut gelaunt an den Vorgang der Bibliotheksbenutzung herantritt, dass man sich sofort ertappt dabei findet, wie man sich in einer gewissen Exklusivität zu sonnen beginnt.
Vorbeikommende Richterinnen und juristische Mitarbeiter fragen nach Kommentaren und plaudern ein wenig.

Von der lästigen Flut herumtrampelnder, ständig essender, lärmender und Fragen stellender Nutzer befreit, hat man als juristischer Bibliothekar/in dort denn auch Zeit für die wirklich wesentlichen Dinge: juristische Recherche, das Erstellen von Entscheidungssammlungen, Rechtsprechungsübersichten und Pressespiegeln, und nicht zuletzt die eigene Publikation von Büchern, Aufsätzen und anderem. Kurz: Das Teilnehmen an der Welt der Justiz.

Okay, ich gebe zu, ich bin ein bisschen verliebt: Eine Behördenbibliothek hätte ich auch gerne!
Zurückgekehrt in meinen eigenen Hafen, werde ich in einem ersten Schritt vielleicht sukzessive die Nutzer abschaffen.
Dann muss ich nur noch einen Gerichtshof aus uns machen. Was vielleicht etwas schwieriger durchzusetzen sein wird..

Vielleicht eine Art Bibliotheksgericht, für besonders schwere Benutzungs-Vergehen..?

Streitschrift wider die Loseblatt-Sammlung

„Wer- von den herausgebenden Verlagen einmal abgesehen – auch immer mit Loseblatt- Sammlungen zu tun hat, ist bald einmal emotional engagiert, betroffen.“ schrieb schon Martin Vonplon in einem hinreißenden Essay über Loseblätter.

Sind Loseblätter schon im aktuellen Zeitgeschehen eine Zumutung, so wird einem erst recht technisches Geschick abverlangt wenn man (was im juristischen Bereich durchaus vorkommt) in die Jahrzehnte zurückgeht. Immer
wieder erstaunt über komplexes Mappenwerk in unserem Bestand, bemühen wir uns aus einer Art Stockholm-Syndrom heraus die schönsten Ungetüme zu dokumentieren. Da müssen große Schrauben gedreht, grobe Klammern und feine Rädchen arretiert werden, absurd komplizierte Kurbelmachanismen mit Uhrmacherischer Feinheit, und teilweise auch roher Gewalt betätigt werden.

Und dann immer diese Angst dass die furchtlosen Kolleginnen die wöchentlich damit kämpfen irgendwann auf besser bezahlte Jobs in der metallverarbeitenden Industrie abwandern..

#Die Zumutungen des Alltags, to be continued

Die fliegende Seilbahn

Bibliothekare beschäftigen sich ja viel mit Systematik.
In meiner Anfangszeit verblüffte ich einmal meinen Kollegen, weil ich “Das österreichische SEILBAHN-Recht” beinhart und ohne mit der Wimper zu zucken in die Kategorie “Luftverkehr” einstellte. (Für Insider: Es gehört zu “Personenbeförderung”)
Für mich aber damals völlig logisch: Das Ding ist ja auch in der Luft.
Wenn man über solche Dinge schallend lachen kann, weiß man dass man angekommen ist im Bibliotheks-Wahnsinn.

Welches Buch sollte man in welche Fachgruppe stellen, wohin mit den übergreifenden Themen etc. Wie gut dass wir ein hochaktuelles Werk dazu gefunden haben, das uns erklärt wie man Rechtsliteratur klassifiziert.