Der Kässpätzle-Äquator

An der gegenständlichen Uni etabliert sich speziell in den Rängen des Verwaltungsrechtes eine empörend hohe Anzahl von Vorarlbergern.
Auch die Campus-Gastronomie sieht sich gezwungen dem Exil-Vorarlbergertum Rechnung zu tragen, und bietet u.a. unter dem Titel “Kässpätzle” eine Speise an, die diesen Namen beinahe verdient hat.

Geringfügige Verbesserungen sind wie so oft noch denkbar, zB durch Überführung der gerösteten Zwiebeln in einen Zustand, der nicht so sehr das Wort “Versteinerungstheorie” evoziert.

Denn wie Hans Kelsen bereits so treffend feststellte: “Es ist zu beachten, daß die Kässpätzle im Sinne der Als-Ob-Philosophie keine Hypothese sind [ ] – sondern eine Fiktion, die sich von der Hypothese dadurch unterscheidet, daß sie von dem Bewußtsein begleitet wird oder doch begleitet werden soll, daß ihr die Wirklichkeit nicht entspricht..”

Über das allmähliche Verfertigen der Festschrift beim Lektorieren II

Über das allmähliche Verfertigen der Festschrift beim Lektorieren.

Sie tragen Titel wie „Recht und Moral“, „Zukunft des Geistes“ oder „Gegenwart und Krise“, und erfreuen sich gerade in den Rechtswissenschaften einer geradezu empörenden Verbreitung:
Die Rede ist von den Festschriften.

Die in aller Regel sehr poetischen Titel sollen vor allem von der Tatsache ablenken, dass es sich hier um eine völlig willkürliche und wilde Zusammenstellung von Texten handelt, die nur mit äußerster Kreativität unter irgendeinen thematischen Nenner gebracht werden kann. Gelegentlich wird das Werk noch mit einem kryptischen zusätzlichen Formaltitel versehen („Handbuch für…“/“Kompendium des..“), der eigentlich nur dazu dient, Bibliothekare zu ärgern.

Alle paar Jubeljahre (Autoren und Autorinnen werden schließlich älter), findet sich also ein mehr oder weniger planvoll gewonnenes Kollektiv von Beitragenden vor der Aufgabe wieder, eine Festgabe für den Gefeierten mit ihren Aufsätzen zu bereichern.

Verlag und Herausgeber und alle anderen Beteiligten (nicht zuletzt die leidtragenden Assistenten) trifft in diesem Fall besonderer Zeitdruck: Eine Deadline in Form des  Jubiläumssymposiums naht heran, die Geburtstagsfeier oder irgendein ähnliches Trara, bei dem das Buch präsentiert werden soll (und muss!). Dass es unter den konzeptionellen Umständen überhaupt noch einem Verlag gelingt eine Festschrift rechtzeitig zwischen zwei Buchdeckel zu bringen, geschieht immer wieder und muss eigentlich erstaunen.

Es gibt unter den Festschriften solche, die sprühen vor brillianten Beiträgen und wissenschaftlichen Perlen, welche lange Zeit später noch als vielzitierte Gassenhauer im Diskurs bleiben.

Andere Festschriften erwecken eher den Eindruck eines Orchideengartens voller verschreckter Pflänzchen, die sich mehr oder weniger ratlos über die Gesellschaft in die sie hier geraten sind, gegenüberstehen.

Festschriften geben einem oftmals Rätsel auf, nicht zuletzt deren Titel und ihr Zustandekommen. Einen genauen Blick belohnt oft auch das Vorwort einer Festschrift, wo nicht selten in selbstironischer Form auf den Entstehungsprozess reflektiert und die gefeierte Person in humoristischer Form aufs Korn genommen wird.

Sie lesen im Folgenden davon, wie das, denn anders ist es nicht zu erklären, aller Wahrscheinlichkeit hinter den Kulissen ablaufen muss, um ein solches Endprodukt zu erklären.

Versuchen Sie übrigens gar nicht erst mit Studierenden über Festschriften zu sprechen: Die Studenten von heute wissen nicht mehr was das ist, Vergleiche wie „Facebook in gedruckt“ oder „Poesiealbum für Erwachsene“ überzeugen nicht, und bleiben weit hinter der Realität zurück

Über das allmähliche Verfertigen der Festschrift beim Lektorieren I

Die Festschrift für Herrn Hommel

31. März:
Der Verlag Kiepnauer und Bortlesburg erinnert Prof. Börkenföller an den
ausständigen Aufsatz, Arbeitstitel „Intrasystematische Fortentwicklung in Zeiten
der Globalisierung – eine Problematisierung der autopoietischen Krise “.
Erscheinen soll dieser in der Festschrift mit dem Titel „Perspektiven des
Rechts in der Gegenwart – Festschrift für Peter Hommel zum 60. Geburtstag“
(Erscheinungstermin 1.6.!!)

Minuten später erreicht den Verlag
folgende Abwesenheitsnotiz:
„Ich befinde mich bis Ende Juni auf einem Forschungsaufenthalt in den USA und
werde ihre Nachricht nach meiner Rückkehr beantworten. mfG R. Börkenföller“

1. -15. April: Ein
inzwischen mit dem Problem betrautes AssistentInnen-Kollektiv urgiert weitere
Beiträge bei Frau Prof. Oberhaltrhein, und den Stiftungsbeiräten der
Rechtsvergleichenden Gesellschaft, Prof. Borsenruther und Prof. Alwarter.

20. April: Die
Universität von Frau Prof. Oberhaltrhein lässt ausrichten, dass die
Lehrstuhlinhaberin bereits mit Jahresanfang emeritiert ist und sich auf
unabsehbare Zeit auf einem Anschluss-Sabbaticaljahr in Indien aufhält, wo sie
für Verlag und Universität nicht erreichbar ist.
Mit ihrem Beitrag zur Festschrift kann mithin nicht gerechnet werden.

Der Verlag kontaktiert einige AutorInnen aus der „zweiten Reihe“, und kann als
Ersatz für Prof. Oberhaltrhein einen Autor gewinnen, der zwar nicht direkt
rechtsvergleichend tätig ist, und genau genommen auch kein studierter Jurist, auch
hat er von Peter Hommel noch nie gehört, versichert aber zumindest die
Einreichfrist für Beiträge einzuhalten.

3. Mai: Die
Stiftungsbeiräte der Rechtsvergleichenden Gesellschaft, Prof. Borsenruther und
Prof. Alwarter reichen zeitgleich ihre Beiträge zur Festschrift ein, die sich beide
einer jüngsten Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes widmen, wobei die
Aufsätze zu den selben 3 Kernthesen gelangen und auch bis auf
wenige stilistische Details nur schwer voneinander zu unterscheiden sind.

4. Mai: Im
Verlag Wallenhuber Rückberg erscheint eine Festschrift, beinhaltend einen Aufsatz
von Prof. Börkenföller mit dem Titel „Intrasystematische Fortentwicklung in
Zeiten der Globalisierung – eine Problematisierung der autopoietischen Krise “.
Dem Verlag Kiepnauer und Bortesburg und den für die Sache zuständigen
Assistenten kommt der Text seltsam bekannt vor, er liegt als  Rohfassung für die im Juni erscheinende
Festschrift Hommel in einem Ordner „Fixierte Beiträge“.
Der Autor wird kontaktiert: Ob er unter den gegebenen Umständen bereit wäre
seinen Beitrag für die Festschrift Hommel geringfügig umzuändern und den Titel
entsprechend abzuwandeln?
Der Autor erhebt Einwände..Man könne doch nicht..
Man kann.

6. Mai: Prof. Börkenföller übersendet fristgerecht seinen Aufsatz, der nun auch
einen kleinen Exkurs über die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit beinhaltet. Er
trägt nunmehr den Titel:
„Kritische Systematik. Über die globalen Probleme der Entwicklung.“

20. Mai, Druckschluss:
Weitere Autoren aus dem Autorenkollektiv sind abgesprungen, die bisher
vorliegenden 4 Beiträge wurden aus diesem Grund auf jeweils 90 Seiten ausgearbeitet.
Vor diesem Hintergrund wird im Verlag diskutiert ob man das Werk überhaupt noch
als „Festschrift“ im eigentlichen Sinne bezeichnen könne?
Zusatzttitel wie „4 Essays zur Rechtsdynamik“ oder “Rechtsprechungsübersicht
2016 BfinG“ werden diskutiert.

1. Juni: Die Festschrift erscheint pünktlich zum Jubiläums-Symposium zu Ehren
Peter Hommel.
Sie trägt den Titel:
„Die Gegenwart der Krise – 4 Beiträge für Peter Hommel zum 60. Geburtstag.
Lehrbuch Finanzrecht“

RIS – 94/11/0146 – Entscheidungstext – Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Wenn mir fad ist gebe ich machmal “Zeltfest” oder “Bierzelt” im RIS als Schlagwort ein 🙂
zB das hier: Wer hüttenzu im Wald in seinem Auto schläft, dem darf die Polizei den Fahrzeugschlüssel abnehmen. Hätten Sie’s gewusst? 🙂

“Der Beschwerdeführer besuchte am 27. August 1993 ein Zeltfest. Dort konsumierte er Alkohol in Form von Bier und "gespritztem” Wein. Er verließ den Ort des Zeltfestes am 28. August 1993 um ungefähr 4.30 Uhr in Begleitung einer weiteren Person in seinem Pkw. Er unterbrach seine Heimfahrt, stellte den Pkw an der Straße in einem Wald ab und schlief ein. Gendarmeriebeamte weckten ihn auf, stellten bei ihm Alkoholisierungssymptome fest..“

RIS – 94/11/0146 – Entscheidungstext – Verwaltungsgerichtshof (VwGH)