Grippemittel in alten Zeitungen- ANNO 1918

*Beipackzettel. Die Bibliothekarin empfiehlt: Stecken Sie nichts in Ihre Nase, was da nicht hingehört. Und versuchen Sie auch sonst Gelassenheit zu bewahren.

Das Forman-Nasenglas! Bei rechtzeitiger Anwendung fast unfehlbar

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Werbung vergangener Zeiten

Die Angst vor Ansteckung mit unangenehmen oder auch gefährlichen Krankheiten hat die Menschen zu allen Zeiten beschäftigt. In alten Zeitungsannoncen in ANNO und der Plakatsammlung der Wienbibliothek kann man bestens nachvollziehen, wie sich die Arzneimittelwirtschaft über die Jahrhunderte entwickelt hat, in welche Grippemittel große Hoffnungen gesetzt wurden und welche eher unseriösen Methoden am Markt angepriesen wurden.. 

LYSOL – Wirkt immer!

Desinfektionsmittel gab es damals schon, und das Wissen um die Wichtigkeit von sterilem Material in der Wundpflege war zur Zeit der spanischen Grippe schon hinreichend verbreitet. Hier war auch lizenzrechtlich beachtlich, dass Desinfektionsmittel nicht von jedermann hergestellt und vertrieben werden durften, was in der gesamten Monarchie streng konrolliert wurde. In einer Anzeige unten etwa heißt es auch „Die Einfuhr von Lysol aus dem Auslande ist unstatthaft.“

Bildschirmfoto 2020-03-14 um 22.01.59Pharmaceutische Post 1920

Bittere Medizin 

Ein wirksames Gegenmittel gegen die spanische Grippe und die ebenfalls verbreiteten Influenza-Epidemien war leider nicht vorhanden, die erste richtige Grippeimpfung wurde erst 1936 eingeführt. Der Schwerpunkt lag daher auf Fiebersenkung und Entzündungshemmung, wobei die bereits entdeckte Acetylsalicylsäure und ein Präparat namens Pyramidon zum Einsatz kamen.
Außerdem war speziell im Militär Chinin das Mittel der Wahl.

Bildschirmfoto 2020-03-14 um 22.02.56Bildschirmfoto 2020-03-14 um 22.01.22Pharmazeutische Presse 1917

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„Ist es Angst vor der Grippe, oder hustest du sehr: Dann trinke den Kräuter-Syrup Likör!“

Ein Hauptaugenmerk der Zeit lag nicht nur bei Kinderarzneien auf dem schwierigen Akt des Genießbarmachens, da man die oft bitteren Arzneistoffe in eine oral verträgliche Form bringen musste, etwa in Form von Pastillen mit viel Zucker, Sirupen oder Ähnlichem.
Untenstehend sucht nebenbei auch ein Verlagsdirektor eine ehrbare Bekanntschaft..

Zerschlagene Hoffnungen

Viele Wirkstoffe die hoffnungsvoll zum Einsatz kamen, erwiesen sich im eigentlichen Anwendungsgebiet leider als wirkungslos. Präparate wie Sublimat, Malafebrin oder das oben in der Anzeige aufgeführte Vioform wurden in den pharmazeutischen Zeitschriften wie wild beworben, zeigten gegen die spanische Grippe aber keinen Erfolg.

Große Hoffnung setzte man auch in ein Chemotherapeutikum namens Salvarsan (unten eine Anzeige aus einem Film über die Entstehung des von Paul Ehrlich entwickelten Medikaments), das letztlich in der Syphilis-Therapie erfolgreich wurde, aber starke Nebenwirkungen hatte und in der Therapie der Grippe-Erkrankungen nichts brachte.

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Scharlatanerie und Hokuspokus

Abseits von den getesteten Mitteln (es gab auch damals schon strenge Zulassungsverfahren) kursierten natürlich zahlreiche abergläubische und vulgärmedizinische Vorstellungen und Mittelchen zum Hausgebrauch: Unter anderem wurden spezielle Grippestaubsauger angeboten, die den Virus einsaugen sollten, diverse Balsame, Seifenlösungen und Brachialtherapien, die wohl eine aggressive Körperhygiene schufen, bei bereits Erkrankten aber oft mehr Schaden als Nutzen anrichten konnten.

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Oben: Der Bartwuchs-Balsam für den klassischen Kaiser Franz Josef Bart. Nicht gegen Grippe wirksam, aber stilvoll.
Unten: Pharmazeutische Stellengesuche.

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ANACOT schützt vor Grippe! im Kino, im Theater, in der Straßenbahn!

Neben den Zeitschriftenbeständen der österreichischen Nationalbibliothek in ANNO gibt es eine weitere spannenden digitale Quelle für alte Werbeanzeigen, Plakate und Flugschriften: Die Wien Bibliothek im Rathaus mit ihren digitalisierten Sammlungen. Auch hier kann man köstlich in jüngeren Werbeanzeigen stöbern, und erhält einen guten Eindruck vom jeweiligen Geist der Zeit. Man sieht: Die Angst sich anzustecken war zu allen Zeiten ein Thema..

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Originalquelle: Plakatsammlung der Wienbibliothek im Rathaus
Hohes C – jetzt lauert die Grippe

in ANNO, dem Zeitungsportal der österreichischen Nationalbibliothek:

Die Internationale klinische Rundschau
Die Pharmaceutische Post
Die Drogisten-Zeitung
Anzeigenband zu Zeitschrift des allgemeinen österreichischen Apothekerverbandes 

 

 

 

 

Epidemien in Bild und Text – ANNO dazumal

Die Bibliothekarin hat sich im Bild- und Zeitungsarchiv der Nationalbibliothek und der Wienbibliothek zu bildlichen Darstellungen der Grippe umgesehen.

Pest in Florenz
Aufführung (Film), Die Pest in Florenz

Pest in Florenz

Filmplakate „Pest in Florenz“, Austria Bildarchiv, Lithographie 1919

In den digitalen Zeitungsbeständen der Nationalbibliothek kann man sehr gut zu älteren Epidemien recherchieren. Die bekanntesten, die wohl auch unserer Generation noch ansatzweise etwas sagen waren die spanische Grippe und die Pest.

Das (Neuigkeits) Welt Blatt schreibt am 6. Oktober 1918 vom tückischen Charakter der neuen Grippe: „Immer weitere Kreise beschäftigen sich mit der unheimlichen Krankheit, die unter dem Namen spanische Grippe nun seit Monaten stets mehr an Ausbreitung gewinnt. Man kennt die Art der Krankheit noch nicht näher, nicht woher sie stammt und wodurch sie entsteht. In Italien und in der Schweiz wird sie der „schwarze Tod“ genannt und also so bezeichnet, wie seinerzeit die Pest..“

Apropos Pest. Hier ein Bild der Pest in Wien. 
Die große Pest in Wien im Jahre 1349
Die große Pest in Wien im Jahre 1349, Austria Bild-Archiv, Federzeichnung zw. 1826 – 1832

Besonders gefürchtet war die spanische Grippe, weil sie in mehreren Wellen ausbrach und vor allem bei jungen Männern schwer und tödlich verlief.
Die spanische Grippe ist sicher wesentlich vor dem Geschehen des Ersten Weltkriegs zu sehen, und so ist ein Gutteil der Todesfälle auch auf die allgemein schlechte Versorgungslage und hygienische Missstände in den militärischen Unterkünften zurückzuführen: Die Truppen waren geschwächt und die Menschen insgesamt unterernährt und angegriffen.
In den bildlichen Darstellungen findet man die spanische Grippe als Skelett oder Todesengel, der die Kriegsgebiete mit einem Besen kehrt, etwa in der Satirezeitschrift KIKERIKI vom 27. Oktober 1918. Dort findet sich auch folgender (wohl satirischer) Anschlag über die Schließung des Gesundheitsamtes:

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In der Neuen Zeitung vom 23. Oktober 1918 findet man eine interessante Abbildung zum damaligen Krankentransport:

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Ein an Grippe erkranktes Kind wird von der städtischen Sanitätsmannschaft ins Krankenhaus geführt. Das Kind sieht ein bisschen aus wie eine Miniatur von Kaiserin Sissi, und auch die Proportionen wirken etwas gruselig. Aber die Darstellung ist durchaus eindrucksvoll.

Das Terminologie-Problem mit der Grippe

Das Terminologie-Problem mit der Grippe und der Verwechslung mit banaleren Erkältungen war übrigens auch vor gut 100 Jahren schon ein Thema. So schreibt die Österreichische Alpine Volks- und Gebirgs-Trachten-Zeitung vom 1. September 1929:
„Man hat sich heutzutage angewöhnt, jede leichte „Erkältung“ als Grippe anzusprechen. (..) Führt das dazu, jeden Schnupfen als „Grippe“ ernstzunehmen, so ist das nicht schlimm: Denn Vorsicht schadet nicht. Aber man hüte sich vor dem umgekehrten Verhalten: indem man jeden Schnupfen für eine Grippe hält, schließlich der Suggestion zu erliegen, die Gripper sei eine so harmlose Sache wie ein Schnupfen. Sie ist in schwerster Form eines der gefährlichsten leiden, gefährlich wie die Pest..“
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Weitere interessante Berichte:

Spanische Grippe – Eine Pandemie wütet in Tirol

Als die Spanische Grippe die Schweiz heimsuchte

 

 

 

 

 

Die Geisterbibliothek – Bibliothek ohne Menschen

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Geduld, Verzicht und virtuelle Lernfähigkeit: Die Krise fordert Kompetenzen von uns, die uns in der modernen Konsumgesellschaft ein wenig abhanden gekommen sind. 
Gut, wenn wir sie jetzt wieder (re)aktivieren. 

Die Geisterbibliothek 

Es ist ein wenig der geheime Traum aller Bibliothekare: Einmal für ein paar Tage eine Bibliothek ohne Nutzer haben, einmal in aller Ruhe Ordnung in den Regalen machen, lange liegengebliebene Projekte abschließen und die Zeitschriften ordentlich nachsortieren und sich an ihrem Anblick erfreuen. Letzte Woche wurde dieser Traum auf unangenehme Weise für wenige Stunden wahr, bevor wir unseren Betrieb geordnet geschlossen haben.

Schließung des Lern- und Studienbetriebs

Wie viele Universitäten erreichte auch uns letzter Woche die Nachricht von der schrittweisen Schließung der Bildungseinrichtungen aufgrund der Corona-Welle. Schnell war klar, dass hier größere Veränderungen auf uns zu kommen:
In den ersten Krisensitzungen wurde noch überlegt, welche Services in den kommenden Wochen in einer Art Kompromissmodus ohne Publikum aufrecht erhalten werden könnten und sollen. Ein provisorischer Enlehnbetrieb wurde angedacht, das vermehrte Betreiben der Fernleihe und Einscannen von Artikeln via docdel besprochen.

Gegen Ende der Woche war dann klar, dass nicht nur der Lern- und Studienbetrieb vor Ort geschlossen wird, sondern auch ein Großteil der Lehre auf Distanzlehre umgestellt wird. Die der Universität angeschlossenen Services wie die Bibliotheken wurden bereits Mitte der Woche geschlossen, und das hat einen guten Grund: Bibliotheken sind nun einmal Publikumsbetriebe. Wenn man so will, sind wir im geöffneten Zustand eine permanente Großveranstaltung, und wer einmal gesehen hat wie dicht belegt die Lernplätze in juristischen Lesesälen zur Prüfungszeit sind, braucht keinen Virologen für die Auskunft, dass das keine gute Idee ist. Die Bibliotheken bei gleichzeitigem Schluss der Vorlesungen offen zu halten, hätte also wenig Sinn ergeben.

Viele NutzerInnen haben uns in den letzten Tagen gefragt, warum es nicht möglich wäre dass die Bibliotheken eine Notfall-Buchausgabe machen. Auch wenn der Gedanke nachvollziehbar ist (auch wir haben ihn uns gestellt), so erfordert das Abholen und Ausgeben von Büchern doch immer einen gewissen Kontakt, und letztlich müssen wir auch unsere eigenen Mitarbeiter schützen. Das Problem, dass selbst bei einem strikten Entlehnbetrieb größere Studierendenmengen irgendwo auf einem Haufen auf Ausgabe der Bücher warten, ist logistisch schwer zu lösen, ohne Menschen in Gefahr zu bringen.
In den letzten Tagen haben so gut wie alle Universitätsbibliotheken auch ihren Fernleih- und Scandienst geschlossen: Alles, was die regelmäßige Anwesenheit von Personen erfordert, muss jetzt ruhen.

The last one to go, please turn out the lights..

Bürokratiedämmerung: Die Rechtswelt im Internet

Die Krise hat aber auch Erstaunliches bewirkt und Sachen ermöglicht: Gleich drei große österreichische Rechtsdatenbanken-Anbieter stellten ihre Datenbanken für Studierende im Heimzugriff zu Verfügung und ließen bestehende Downloadlimits fallen. Unsere Lehrenden an der WU brachten in Windeseile zwei Kanäle auf die Füße, auf denen für Studierende in ganz Österreich juristische Fallösung als Live-Vorlesung ins Internet gestreamt wird.
Die Bildungsverlage Duden und Brockhaus machten ihr Programm und Unterrichtsmaterial für den Heimunterricht gratis, der ORF belebt das Schulfernsehen wieder und Ö1 startet einen Bildungskanal für Kinder. Arbeitgeber überdenken ihre kruden Homeoffice Regelungen. Die Türen der U-Bahnen öffnen im Selbstmodus, und Rezepte können von ÄrztInnen am Telefon ausgestellt werden. Ein Abbau von Bürokratie, der erfreut und teilweise Staunen macht.

Auch auf anderen Ebenen muss sich die Technologie, mit der wir arbeiten plötzlich aufmerksamer prüfen lassen: Lange beiseite gelegte Software, die man sich cool und modern für den Ernstfall bereit hielt, macht im Home-Modus plötzlich ärgerliche Probleme. Andere einfache Lösungen, die von vielen gerne genutzt würden (wie ZOOM oder Whatsapp Schülergruppen) sind wiederum vom Datenschutzaspekt her risikoreich und nicht zu empfehlen. Hier wird noch viel zu sondieren sein, was für uns brauchbare Tools sind, und wo die Grenze zwischen Benutzbarkeit und Datenschutz zu verhandeln ist.

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Wissen – das unsichtbare Virus

Eines der letzten Bücher in der Vormerkausgabe war Ingrid Brodnigs „Der unsichtbare Mensch“. In den nächsten Tagen werden wir uns alle etwas unsichtbar machen müssen.

Ich schrieb von der Geisterbibliothek, weil von modernen Bibliotheken im geschlossenen  Zustand in Wahrheit jede Menge da ist: Es gibt riesige Datenbanken, die auch von zu Hause aus zugreifbar sind,  digitale Portale voller ebooks und Artikel, und an nicht wenigen Bibliotheken auch Podcasts, Filme und Spiele im Internet. Die Netzwelt ist riesig, und in Deutschland beginnen schon findige BibliothekarInnen zusammenzutragen, was es alles an spannenden Online-Angeboten gibt. Ich werde hier auch davon berichten.

Das Unsichtbare ist schwierig für uns, und genauso sind auch Statistiken eine Herausforderung für den Menschen:  Leider sind die meisten Menschen im Allgemeinen sehr schlecht darin, individuelle und generelle Risiken einzuschätzen. Wir tun uns schwer damit die Gefahr eines Virus für uns abzuschätzen, das eben noch im fernen China war und nun plötzlich Menschenleben in unser umittelbaren Nachbarschaft kosten könnte. Außerdem fällt es Menschen prinzipiell schwer solidarisch zu sein, wenn sie den unmittelbaren Impact einer Handlung nicht spüren können.

Diese Krise fordert Kompetenzen von uns, die uns in der modernen Konsumgesellschaft ein wenig abhanden gekommen sind.
Gut, wenn wir sie jetzt wieder reaktivieren.

Das Gute am Schlechten

Es gibt eine Menge Dinge, die wir in diesen Zeiten tun können, die sinnvoll und nützlich sind, auch als Bibliothek. Vor allem können wir das tun, was Bibliothekare zu allen Zeiten getan haben: Mit gutem Beispiel voran gehen, die Ruhe bewahren und besonnen bleiben, wie weiland William von Baskerville/Sean Connery in der Name der Rose.
Kluge Inhalte sammeln und verbreiten, Beratung über unsere Helpdesks anbieten. Und in unseren Blogs darüber schreiben.

In der Hoffnung dass es nicht gar so weit kommen muss, wie eine bekannte Schauspielerin auf ihrem Instagram Account dieser Tage unbewusst doppeldeutig schrieb:
„Wir werden alle Abstriche machen müssen.“ 🙂

Zum Abschluss zwei Medizinblogs, die ich mag, weil sie klug, bodenständig und lustig sind:
Der KinderDok
Die Pharmama – zu lesen einmal täglich

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Neu #2 2020

Vorstand und Aufsichtsrat/Kalss, Oppitz, Schörghofer 12/2019
Kodex Energierecht 1. Auflage 2020
Die Sorgfalt des Arbeitnehmers/Brameshuber Habilitationsschrift 2019
Richterliche Rechtsfortbildung/Kodek, Nowotny G./Potacs/Möllers Konferenzschrift Aufsätze u.a. M. Potacs: „Richterliche Rechtsfortbildung und Verfassungsrecht“
Finanzstrafrecht/Glaser 2020
BörseG/Kalss, Oppitz, Torggler, Winner 2019
IO/Koller, Lovrek, Spitzer 2019
„Arbeiten in Würde“/FS Günther Löschnigg 2019
mit Aufsätzen von E. Brameshuber, M. Drs: „Der persönliche Feiertag“
Aktuelle Rechtsfragen des Datenschutzes/Brodil (Hg.) 2020 Wiener Beiträge zum Arbeits- und Sozialrecht 63
mit Aufsätzen u.a. von Susanne Auer-Mayer: „Individualrechtliche Fragen des Datenschutzes“

Journal für Rechtspolitik: Alfred J. Noll wird 60!
Jubiläumsheft mit Zeichnungen und Worten von André Heller, Elfriede Jelinek u Janko Ferk, Georg Lienbacher, Walter Berka,..
U.a. Michael Holoubek:
„Plenarentscheidungen und Sessionssystem – Überlegungen zur Arbeitsweise des Verfassungsgerichtshofs“

„Vor dem Gesetz“ – Rechtswissenschaftliche Perspektiven zu Franz Kafkas Türhüterlegende. Vergnügliche und ernste juristische Anknüpfungen von:
Christoph Bezemek, Stefan Perner, Martin Spitzer, Katharina Pabel, Stefan Storr, Harald Eberhard, Georg Lienbacher, Michael Holoubek uvm.

„Zu Wort gemeldet“ – 150 Jahre Parlamentsbibliothek 2019

„Unsere Verfassung“/Magazin  2020


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SONSTIGE AUFSÄTZE, ungeordnet

Marta J. Glowacka: VfGH zur Sozial­versicherungs-Organisationsreform.
ASoK 2020, 42

Peter Gruber und Martin Spitzer: Judikaturwende beim Kindesunterhalt – Alles neu durch FaBo+. Die Folgen von OGH 11.12.2019, 4 Ob 150/19s, ÖJZ 2020, 140-144

Sebastian Mock: Die Insolvenz des Gesellschafters – der tote Winkel des Insolvenzrechts? Gehrlein: FS für Gerhard Pape zum 65. Geburtstag, 223.

Christoph Herbst: Zum Rechtsanspruch auf Aufnahme
(Ernennung oder Bestellung) in den öffentlichen Dienst. JRP 2019/112

Christoph Herbst: (Kein) Ende des verwaltungsstrafrechtlichen Kumurationsprinzips?
StraFo 2019,12

Thomas Bachner: Publizität und stärkste Beziehung bei Mobiliarsicherheiten
im deutsch-österreichischen Rechtsverkehr. Zu OGH 23. 1. 2019, 3 Ob 249/18 s.
ÖJZ 2020, 53-61

Susanne Kalss/Julia Nicolussi:
Digitalisierung im Unternehmensrecht – Verbindung von alter und neuer Welt.
EuZW 2020, 41

Erika Kovács: Die Entlastung von geringverdienenden Erwerbstätigen durch Mittel
des Sozialversicherungsrechts. JAS 2019/3 (4), 373

Michael Holoubek: Verhältnismäßigkeit und Sachlichkeit: Überlegungen zu ihrer Bedeutung in der Struktur der Gleichheitsprüfung. ZöR, 867 – 881

 

*Die vorliegende Auswahl ist ein ungefilterter Ausschnitt aus dem Büro der Fachreferentinnen. Sie versteht sich ohne Anspruch auf Vollständigkeit und unabhängig von aktuellen Verlagsempfehlungen.
Im Fokus stehen juristische Publikationen an der WU und solche die dem Haus personell oder thematisch verbunden sind/waren.

„Wirft daher ein in der Wohnung befindlicher Affe..“ – Die schönsten Klausurfälle aus dem Zivilrecht

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Im Falle eines Falles

„Wirft daher ein in der Wohnung befindlicher Affe die Hauskatze zum Fenster hinaus, so haftet der Wohnungsinhaber.“

Dieser Satz steht so in einem über lange Zeit sehr berühmt gewordenen Zivilrechtslehrbuch Österreichs, es ist der zweibändige Koziol/Welser, Grundriss des bürgerlichen Rechts [II13 (2007) 366], der mittlerweile in der zigsten Auflage erscheint und unter Studierenden liebevoll (und qualvoll) als „KW“ bezeichnet wird.

Im Jus-Studium gilt es recht früh schon zu lernen, wie man Fälle löst. Genau genommen ist es (so wird immer gesagt) zur Praxisvorbereitung das UM und AUF, und so treffen sie unweigerlich aufeinander: Der Studierende, der Fall und die Fallsammlung.
Anhand des Affen-Zitats konnte man früher übrigens gut erkennen, wie weit Studierende schon in die Absurditäten des Zivilrechts vorgedrungen sind: Erntete man ein wissendes Lachen, wusste man, dass die berühmte „Affenstelle“ bereits passiert wurde. Sie ist bis heute so eine Art Insider-Schmäh unter Studenten. Ob es in Deutschland Ähnliches gibt?

Während man in Deutschland etwas pflegt, was sich Gutachterstil nennt (worüber Studierende gerne fluchen), wird in Österreich nach Anspruchsgrundlagen geprüft (worüber Studierende gerne fluchen). Zu einem Zeitpunkt, wo das Jammern über das Prüfen nach Anspruchsgrundlagen beginnt, sind die Meisten in die Materie schon relativ gut hineingekommen, und erkennen bereits die vielen kleinen Gemeinheiten und Obskuritäten, aber auch die Schönheiten dieses Faches, das ein bekannter Lehrender der hiesigen Anstalt einmal als „Einziges Rechtsgebiet für Erwachsene“ beschrieb.

Auch andere Mütter haben schöne Zivilrechtslehrbüchertöchter und -söhne

Ich sage früher, weil sich am Zivilrechtsbuchmarkt natürlich mittlerweile einiges getan hat, seit Welsers Affe zum ersten Mal Studierende erheiterte.
Lange Zeit war der „KW“ die unumgängliche Hauptgrundlage für ein anständiges, nervenaufreibendes und mindestens 4 Semester (haha!) umfassendes Betreiben des Zivilrechtsstudiums. Auch ich habe meinen KW durchgelernt, gekennzeichnet und ihm diesen einzigartigen Flair komplett zerlesener Studienunterlagen verpasst, den nur Jus-Studenten derart zur Kunstform zu erheben vermögen.
Nun soll man über den KW nicht schimpfen (ich habe meinen noch zu Hause), er war ein anständiger Grundriss, und wie alle Grundrisse eben nun mal sind, didaktisch mit gewissen Schwächen versehen. Man sagt ja nicht ganz zu Unrecht, dass Zivilrechtslehrende die eine Hälfte ihres Lebens darauf verwenden, mit aller Kraft, Nachtschichten und dem Schreibeinsatz von zahllosen AssistentInnen ein neues Lehrwerk aus dem Boden zu stemmen. Den Rest der Zeit verbringen sie dann damit, es verzweifelt aktuell zu halten. Gelingt es einem solchen Werk dann aber in Studium und Lehre zum neuen Bestseller zu werden, bekommt es unter Studenten schnell Kultstatus, es liegt plötzlich auf allen Leseplätzen und wird von Bibliothekaren bei Eintreffen einer Neuauflage wie die heilige Schrift in einer Art feierlichen Prozession in die Katalogisierung getragen. Nach einigen Jahren oder Jahrzehnten wird das Herausgeber-Team eines solchen Grundrisses dann von der nachfolgenden akademischen Generation beerbt und exthronisiert, worauf das Spiel von vorne beginnen kann:

Inzwischen gibt es auch in Österreich seit einigen Jahren ein neues Zivilrechtslehrbuch mit angeschlossenem Casebook, das man tatsächlich auch lesen kann ohne am berühmten fachchinesischen Knoten im Kopf zu kollabieren, und dafür muss man dankbar sein. Es ist ein Lehrbuch, das sich unter Studierenden großer Beliebtheit erfreut, und dank didaktischer Finesse den traditionellen „KW“ etwas alt aussehen lässt.
Der „PSK“
Perner/Spitzer/Kodek: Bürgerliches Recht
Lernen – Üben – Wissen – inkl Glossar 6. Auflage 2019
Österreich Casebook 2. Auflage 2019

 Aber kommen wir zurück zum Affen. Die Erzählung mit dem Affen lebt natürlich in erster Linie von der Phantasie des Menschen, davon, welche Bilder beim ersten Hören im Kopf freigesetzt werden, und diese Szene sollte eigentlich nicht durch ein schnödes Bild zerstört werden. Ich habe mich trotzdem an einer Darstellung versucht.

An dieser Geschichte ist jetzt nicht nur für Katzenliebhaber einiges empörend.
Zunächst: Die Selbstverständlichkeit, mit der erzählt wird, was sich zugetragen hat. Die Konsequenzenlosigkeit (nicht für den Halter, immerhin, aber für den Affen!), und nicht zuletzt, das völlig offene Ende der parabelhaften Story, die den Leser und die Leserin verblüfft und mit zahlreichen Fragen zurücklässt:

Da wäre zunächst mal der Affe. Warum zur Hölle ist da ein Affe in dieser Wohnung? Zumal: Offenbar ist es nicht einmal der „Wohnungsaffe“, er befindet sich einfach nur dort und scheint gegebenüber der gewohnheitsrechtlich und hierarchisch zweifellos höher gestellten „Wohnungskatze“ mehr als verdächtig.
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War der Affe zu Besuch? Haben wildfremde Gäste einen (offenbar völlig unerzogenen) Affen in die Wohnung gebracht, der sich diesen seltenen Ausflug zunutze machte um seine abgündigsten Charaktereigenschaften gegen die arme Hausgadse zu richten? Oder befinden wir uns in einem deutlich südlichen Land, in dem Affen über Balkontüren wild von Haus zu Haus flottieren, ist der Affe widerrechtlich eingedrungen? Man kann nur mutmaßen.

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Der wilde Hauch der Praxis

Grau ist alle Theorie. Studierende versinken zuweilen in ihrem Studium in Bergen von Material und Schriften, und wenn sie nicht gerade an einem Moot Court teilnehmen oder ein Praktikum in einer der als geldgeil verschrienen Anwaltskanzleien absolvieren, dann bleibt „die Praxis“ für sie zunächst ein ferner Planet.
Das beständige Reden von „der Praxis“, in der dann manches „aber nicht so gemacht wird“ oder „nie im Leben gehen würde!“, es hat im Studium den wilden Hauch der alten Marlboro Man Werbungen, in der man Pferde, Zigaretten und Wüstensand schmeckt und sein eigenes Leben im Vergleich wie das eines gelangweilten Buchhalters durch die grauen Lehrbuchzeilen rinnen sieht.

Daher ist der Affenfall ein gutes Beispiel für den wilden Hauch der Praxis. Für Jusstudierende ergibt sich der Spaß an einem solchen Judikaturzitat aus dem gewissen rhetorischen Zaunpfahlwink, den es beinhaltet, und den sie im Studium früher oder später erlernen: Selbst bei einer haarsträubenden Geschichte wie „wirft daher ein in der Wohnung befindlicher Affe“ impliziert das kleine Wörtchen „daher“,  dass es dazu einen echten Gerichtsfall gab und sich dergleichen tatsächlich zugetragen hat. Und zwar nicht nur, wie es in X-Factor immer so schön hieß „irgendwo im New York der 1980er Jahre“. Sondern hier, in Österreich womöglich, und in bekannter Rechtsprechung verewigt.
Da draußen eben, in der echten wilden Praxis.
Den Schreibenden solcher Klausurfälle und Lehrbücher ist das natürlich mitunter durchaus bewusst, weshalb man sich doppelt bemüht, die Sache durch möglichst nüchterne und gleichgültige Wiedergabe zu konterkarieren. Natürlich will man die Studierenden dadurch auch dazu kriegen, dass sie auf die Suche nach der Quelle gehen, die Gerichtsentscheidung aufsuchen und im Urteil den Sachverhalt nachlesen.

Und um sich selbst ein Bild davon zu machen, was da Unerhörtes passiert ist.
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Coming up next: Historische Rechtsfälle neu gelesen
„Herr Müller hat einen Dachschaden!“ – Rechtsfälle aus vergangenen Zeiten
Die Fallsammlung ist eine ganz eigene Kategorie von Literatur

 

 

Influenza

Das Corona-Virus und die weniger spektakuläre jährliche Grippewelle bieten zahlreiche Möglichkeiten zu heiteren Verkleidungen. Auch in diesem heiklen Feld wandeln unsere Bibliothekarinnen stilsicher und elegant an den Grenzen des guten Geschmacks entlang.

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„Herr Müller hat einen Dachschaden!“ – Rechtsfälle aus vergangenen Zeiten

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Um die trockene Rechtsmaterie zu durchdringen, sollen Studierende möglichst früh und möglichst viele Rechtsfälle lösen, und dieses Prinzip gilt im Wesentlichen auch heute noch so, auch wenn sich die Studienliteratur an Art und Stil immer wieder stark geändert hat. Eine Rückschau zeigt gewisse Themenschwerpunkte, aber auch was man über die jeweilige Zeit aus der Fallgestaltung herauslesen kann.

Arbeit und Geld

Arbeiter und Angestellte sind die Darsteller dieses umfangreichen Genres: Je älter der Fall, desto eher gehen Szenarien von schwerer körperlicher Tätigkeit, wie etwa typischer Fabrikarbeit in einer Werkshalle aus. Im gehobenen Management gibt es dagegen haufenweise Prokuristen, die im Namen oder hinter dem Rücken des Eigentümers krumme Dinger drehen. Die Instrumente dieser Betrügereien (Wechsel, Scheck, Schuldschein), sind heutigen Studierenden nur noch peripher geläufig und lösen allenfalls erstauntes Kichern über veraltete Analogwelten aus. Hier bleibt viel Platz für Nostalgiegefühle. Ein klassischer Frauenberuf, der hier noch auftaucht, ist jener der Stenotypistin.

Freuden und Leiden des Straßenverkehrs

Der Straßenverkehr des Rechtsfalles gleicht einem Wimmelbuch für Kinder: Hier werden fröhlich Straßenbahnschienen gekreuzt, Unfälle gebaut und Schutzmänner beschumpfen (oder beschimpft?), und die Delinquenten sind auch selten echte Verbrecher, sondern vielmehr „freche“ Schurken, die „Ränkeschmiede“ treiben, Streiche „aushecken“ oder denen von der Erzählung anderweitig geminderte Schuldfähigkeit zugestanden wird. Man sieht, dass die CO2-Sünden der Gegenwart und diverse Diesel-Skandale der PKW Branche noch in weiter Ferne lagen, und das Auto als Statussymbol des Automobilisten (idR also des Mannes) und Wertgegenstand noch in seinem vollen Glanze erstrahlt. Liest man Fälle aus dieser Zeit, fällt jedenfalls auf, dass die Automobilbranche hier zu „den Guten“ gehört.

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„Wumms! – Vier Fahrräder zerstört!“ Hier geht es zu wie am Rummelplatz, und dann muss auch noch der Fahrer den Kopf hinhalten.. Na servas

Eheleute

Die Ehegemeinschaft des Rechtsfalles bleibt für lange Zeit tief in den 50er Jahren verhaftet und schert sich nicht groß um moderne Geschlechterrollen: Frauen treten maximal als Hausfrau, Sekretärin und Hofratsgattin in Erscheinung, und von Männern scheint es überhaupt gleich nur 2 Sorten zu geben: Beamte und Handwerker. Die Frau sorgt sich also auch in aller Regel um ihre Schönheit (Fortkommen), gekauften Schmuck und Kleidung (Gewährleistung), sie ärgert sich über teure Handwerkerrechnungen (Werkvertrag), die Erziehung der Kinder und die Treue ihres Mannes (Ehe- und Kindschaftsrecht), der zumindest im letztgenannten Bereich verschuldensmäßig die tragende Rolle spielt. Immer wieder ernsthafter Gegenstand von Kontroversen ist die Höhe des Haushaltsgeldes, das der Mann seiner Frau zugesteht, um die ganzen Perlenketten, Pausenbrote für die Kinder und Handwerkerrechnungen zu bezahlen.

Als Dreh- und Angelscheibe des amourösen Kennenlernens dient (Sie ahnen es): Die Tanzstunde.
Auch Heiratsschwindler und geldgierige Vormünder entspringen wie einem Groschenroman von E. Marlitt und bevölkern das Universum des Rechtsfalles. Das Grundszenario des untreuen Ehegatten, der die einkommenslose Frau nach aufgeflogener Affäre mit den Resten der Familie sitzen lässt, wird erst in den Fallsammlungen der 80er und 90er Jahre zunehmend aufgeweicht; hier treten erstmals auch ehebrüchige Frauen auf. Sie wollen dann auch selbst Auto fahren, Geld ausgeben und arbeiten, und sorgen für reichlich Trouble im harmonischen Rechtsfall-Haushalt. Na endlich!

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„Tschau mit Au! Ich mach jetzt selbst den Führerschein.“
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„Frau oder Fräulein?“ Auf die richtige Anrede kommt es an.

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Der Bauer und das liebe Vieh

Am erstaunlichsten an alten Fällen mutet für heutige Studierende sicher die Bedeutung der Landwirtschaft an. Hier bewegen wir uns in einem Universum, das in der Rückschau wie eine Mischung aus Musikantenstadl, Villacher Fasching und dem Bergdoktor wirkt, wo Kühe entweder trächtig oder siech sind, Pferde beim Transport in Gletscherspalten fallen, und wilde Eber als grobkörperliche Emissionen auftauchen.

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Der Fall in der Gegenwart

Auch in jüngeren Zeiten haben sich AutorInnen am Genre des „Falles“ bedient, vielfach in humoristischer Weise, in Form von Karikaturen, oder wie bei Welser et al (Käsegeruch, Das Klopapier im österreichischen Recht), wo es eher klamaukig zugeht und „heiteres Bezirksgericht“ gespielt wird. Ernster wird es in der Kriminalliteratur, wo Ferdinand von Schirach es mit seiner breiten Palette von Krimis (Schuld, Tabu, Verbrechen) in den Olymp der heutigen Jugendlichen geschafft hat: Er hat eine eigene NETFLIX Serie mit Moritz Bleibtreu bekommen,

Ein Buch für Feinschmecker wiederum ist DER FALL ROTKÄPPCHEN – Juristisches Gutachten über die Umtriebe der Gebrüder Grimm, der die Geschichte über das Rotkäppchen in schönstem juristischen Beamtendeutsch seziert. Wer wissen möchte, ob am Wolf Körperverletzung begangen wurde, und welche Verwaltungsübertretungen Rotkäppchen am Weg in den Wald sonst noch begangen hat, der findet hier großes Lesevergnügen. Auch andere Märchenfiguren werden juristisch verhandelt (Schneewittchen), wenngleich soziologische Fragestellungen (was ist das eigentlich für eine seltsame Wohngemeinschaft, die diese sieben alleinstehenden Männer da im Wald führen..?) weitgehend ungeklärt bleiben müssen.

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„Nur Piepstöne“ – Die Tücken der Technik

In dieser Kategorie hat sich am Wenigsten geändert, was uns irgendwie beruhigen muss: Damals wie heute, nichts als Ärger mit der Technik!
(nur die Medien des Ärgers ändern sich von Zeit zu Zeit)

 

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Rechtsfälle aus dem Recht der Schuldverhältnisse/Demelius 1932
Der praktische Rechtsfall/Bestgen 1955
Bürgerliches Recht in Fragen und Antworten/Kuzmany 1985
Rechtsfälle, Linksfälle – juristische Phantasien/Herbert 1966
Schirach/Der Fall Collini 2017
Die ZEIT, Verbrechen, Echte Kriminalfälle aus Deutschland

Der Fall Rotkäppchen,
juristisches Gutachten über die Umtriebe der sittenlosen Helden der Brüder Grimm, zur Warnung für Eltern und Pädagogen